Basel-Stadt bittet Hauseigentümer zur Kasse, Baselland verzichtet

Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, soll mehr Steuern bezahlen: Die baselstädtische Regierung will Liegenschaften neu bewerten.

(Bild: Nils Fisch)

Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, soll mehr Steuern bezahlen: Die baselstädtische Regierung will Liegenschaften neu bewerten.

In einem Zeitungsinserat gab der Stadtkanton Anfang des Jahres bekannt: Selbstgenutzte Liegenschaften sollen per Ende 2016 höher bewertet werden. In der Folge müssen Hauseigentümer via Eigenmietwert in der Stadt sowie Bettingen und Riehen künftig mehr Steuern zahlen.

» Zum Artikel: Der Eigenmietwert – einfach erklärt

In der «Basler Zeitung» klagen Hauseigentümerverband und SVP-Politiker über diese Veränderung. Einmal mehr bereichere sich der Fiskus «an der Minderheit der Einfamilien- und Stockwerkeigentumsbesitzer», sagte Christian Heim, Fraktionspräsident der SVP Riehen.

Der Stadt bleibe gar keine andere Wahl, entgegnet Christian Mathez von der kantonalen Steuerverwaltung. Die Eigenmietwerte dürfen nämlich laut Bundesgerichtsentscheid 60 Prozent der Marktmiete nicht unterschreiten. Und das zwingt den Kanton dazu, die Liegenschaften regelmässig zu bewerten und den Eigenmietwert entsprechend anzupassen.

Mit der Neubewertung könnte der Kanton laut Schätzungen der Steuerverwaltung pro Jahr 22 Millionen Franken zusätzlich einnehmen.

Berechnung sei verfassungswidrig

Baselland muss von Gesetzes wegen die Eigenmietwerte alle sieben Jahre überprüfen und allenfalls anpassen. Der Landrat überwies im vergangenen Jahr eine Vorlage, welche eine Reduktion der Eigenmietwerte beinhaltet. Der Mieterverband Baselland hat dagegen jedoch vor dem Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.

Die Berechnung des Eigenmietwerts widerspreche der Regel, dass der Eigenmietwert 60 Prozent der Marktmiete nicht unterschreiten dürfe, sagt Urs Thrier vom Mieterverband Baselland. Der Kanton gibt an, der Eigenmietwert liege bei Einfamilienhäuser durchschnittlich bei 65 und bei Eigentumswohnungen bei 57 Prozent.

Eigenheimbewohner nicht bevorzugen

Da beim Durchschnittswert einige Hausbesitzer deutlich niedrigere Eigenmietwerte hätten, sei diese Bewertung verfassungswidrig, sagt Urs Thrier vom Mieterverband Baselland. Er schätzt die Steuerausfälle, die Baselland wegen dieser Praxis erleidet, auf 14 Millionen Franken.

Was Basel-Stadt tut, sei deshalb auch in Baselland dringend notwenig: eine Neubewertung, die sich an die Verfassung hält und Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, nicht bevorzugt, sagt Thrier.

Nächster Artikel