Hauseigentümer und Mieter wundern sich über den Begriff auf ihrer Steuererklärung. Was der Eigenmietwert ist, einfach erklärt.
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Hausbesitzer in der Steuererklärung angeben müssen, wenn sie selbst in ihrer Immobilie wohnen. Es ist als Korrektur gedacht zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, die Hausbesitzer haben.
Jeder Hausbesitzer kann nämlich jedes Jahr Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn ein Hausbesitzer sein Haus vermietet, muss er die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung als Einkommen angeben.
Damit Vermieter und Hausbesitzer, die in der eigenen Immobilie wohnen, gleichgestellt sind, müssen die Eigenheimbewohner einen fiktiven Mietertrag – genannt Eigenmietwert – beim steuerbaren Einkommen dazurechnen.
Eigenmietwert bleibt umstritten
Wer also in seinen eigenen vier Wänden wohnt, zieht zum Beispiel Unterhaltskosten in Höhe von 4000 Franken und Hypothekarzinsen von 3000 Franken vom steuerbaren Einkommen ab, muss jedoch einen Eigenmietwert von vielleicht 20’000 Franken dazurechnen. Unter dem Strich steigt das steuerbare Einkommen bei dieser Person also um 13’000 Franken. In Basel-Stadt zahlt sie demnach etwa 3000 Franken Steuern mehr.
Ein Grossteil der Hauseigentümer in der Schweiz, hat eine negative Liegenschaftsrechnung. Das heisst: Bei den meisten Hauseigentümern sind die Abzüge grösser als der Eigenmietwert. Sie zahlen also unter dem Strich weniger Steuern.
Der Eigenmietwert bleibt umstritten, da er keine Anreize schafft, die Hypotheken abzubauen. Hauseigentümer haben ein Interesse daran ihre Hypotheken zu behalten, um die Zinsen in Abzug zu stellen. Dadurch profitieren insbesondere auch Banken von der Regelung.