Baselbiet ringt um eigenes Energiegesetz

Dem Baselbiet steht eine harte Debatte bevor: 2015 revidiert der Kanton sein Energiegesetz. Dabei sorgt die neue Lenkungsabgabe für Streit. Auch in Basel-Stadt stehen Entscheide zur Energiezukunft an.

Ein Kernpunkt des neuen Baselbieter Energiegesetzes: Die Lenkungsabgabe auf die Nutzung von zum Beispiel fossilen Brennstoffen. Damit soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Während der Nationalrat den Atomausstieg probte, steht dem Baselbiet eine harte Debatte bevor: 2015 revidiert der Kanton sein eigenes Energiegesetz. Dabei sorgt die neue Lenkungsabgabe von Regierungsrätin Sabine Pegoraro für Streit. Auch in Basel-Stadt stehen Entscheide zur Energiezukunft an.

Während der Bund noch über die Energiestrategie 2050 berät, haben die Kantone ihre eigenen Energiesorgen. Im Baselbiet steht 2015 die Totalrevision des Energiegesetzes an. Einer der schon im Vorfeld kontroversen Punkte: Die Lenkungsabgabe des Kantons auf den Bezug von Heizöl, Erdgas, Elektrizität und nicht erneuerbarer Energie. 

Denn die Mittel für das sogenannte Baselbieter Energiepaket sollen in den nächsten zehn Jahren von 50 auf 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Und dafür braucht der Kanton Geld. Die Lenkungsabgabe war kurz nach der Vorstellung durch Regierungsrätin Sabine Pegoraro in den Medien schon umstritten; es handle sich um eine zusätzliche Steuer, die erhoben werde. Und die ziehe eine zusätzliche Verfassungsänderung nach sich. 

Das Energiepaket fokussiert vor allem auf den Gebäudebereich; mit Anreizen sollen Sanierungen gefördert werden. Denn schliesslich ist vor allem der Gebäudebereich in der Hoheit der Kantone, die bereits selbstständig die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKen) verabschiedet haben. Die MuKen sind ein Gesamtpaket an energierechtlichen Vorschriften für die Kantone.

Naturschutz soll Erneuerbare nicht verhindern

Mittlerweile ist der Baselbieter Gesetzesentwurf durch die Vernehmlassung. Felix Jehle, Leiter des Ressorts Energie beim Kanton Baselland, rechnet damit, dass die bereinigte Vorlage bereits Anfang 2015 vorliegen werde. Neben der Lenkungsabgabe sieht das Gesetz vor, dass in Zukunft der Energieverbrauch stark gesenkt wird und die Energie zu einem hohen Prozentsatz aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden soll. 

Die Revision ist in grossen Teilen bereits mit der Energiestrategie 2050 des Bundes abgeglichen. Jehle erwartet eine engagierte Debatte. So sieht das Baselbieter Energiegesetz in Übereinstimmung mit den Plänen aus Bern vor, dass durchaus auch in Naturschutzgebieten Anlagen wie etwa Windkraftwerke kein Tabuthema mehr sein sollen. Das ruft wiederum die Naturschützer auf den Plan, die bereits beim gleichgelagerten Nationalratsentscheid ihr Missbehagen äusserten, dass der Naturschutz nicht mehr Priorität geniesse.

Nicht nur im Baselbiet wird 2015 ein Energiejahr. Auch in Basel-Stadt stehen in diesem Bereich neue Gesetze an. Matthias Nabholz, Leiter des Amts für Umweltschutz und Energie, rechnet damit, dass ein Entwurf Mitte Jahr an die Regierung geht. Hierbei gehe es grundsätzlich um viele Übernahmen aus den Mustervorschriften für die Kantone. «Wir sind vor allem auf die Entwicklungen auf Bundesebene gespannt», sagt Nabholz.

Endlich konkrete Rahmenbedingungen des Bundes

So würden die Kantone vor allem die ersten nationalen Rahmenbedingungen begrüssen, die ihnen die Energiestrategie 2050 vorgibt. Im Gegensatz zu Einzelbeschlüssen wie der Strommarktöffnung für Kleinverbraucher seien hierbei Lenkungsmethoden klar. Insofern sei die Fortsetzung der Energiedebatte im Ständerat wesentlich. Diese dürfte voraussichtlich im Sommer 2015 stattfinden und ähnlich intensiv verlaufen wie die des Nationalrats.

Schliesslich steht in Basel-Stadt noch die Initiative «Basel erneuerbar» an. Diese fordert, dass der gesamte Energieverbrauch des Kantons ab 2050 aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Das ist beim Strom bereits heute der Fall, bei der Wärme aber noch nicht. Die Initiative ist zustande gekommen, befindet sich aber noch in Prüfung und dürfte – falls gutgeheissen – nächstes Jahr von Regierung und Parlament beraten werden.

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