Baselland will Bewilligungspflicht für Sportanlässe, die es dort gar nicht gibt

Der Kanton Basel-Landschaft will im Polizeigesetz eine Bewilligungspflicht für Risikospiele der höchsten Fussball- und Eishockey-Liga verankern. Jetzt fehlen nur noch die Anlässe, die bewilligt werden müssten.

Solche Anlässe müssen nun auch in Baselland bewilligt werden.

(Bild: sda)

Der Kanton Basel-Landschaft will im Polizeigesetz eine Bewilligungspflicht für Risikospiele der höchsten Fussball- und Eishockey-Liga verankern. Jetzt fehlen nur noch die Anlässe, die bewilligt werden müssten.

Der FC Basel befindet sich in der Winterpause. So ist auch im St.-Jakob-Park nichts los, bis im kommenden Jahr wieder Fans die Zuschauerreihen füllen werden.

Der St.-Jakob-Park befindet sich auf Stadtbasler Boden, aber unmittelbar an der Grenze zum Kanton Baselland. Und dort macht man sich nun Gedanken, wie man auf eigenem Kantonsgebiet mit Sport-Grossveranstaltungen, namentlich Fussball- und Eishockeyspielen der höchsten Liga, umgehen soll.

Die Regierung wäre vor gut vier Jahren gern dem umstrittenen Hooligan-Konkordatbeigetreten, doch der Landrat wollte nicht. Eine Volksinitiative für den Beitritt kam nicht zustande. Aber ganz untätig will man nun dennoch nicht bleiben. Mit einer Motion verlangte der Landrat 2014, dass zumindest eine Bewilligungspflicht für Sport-Grossanlässe eingeführt werden soll. 

Auch das noch – die Rubrik fürs Freche, Schöne und Schräge. Immer mit einem 😉 zu verstehen. Mehr davon.

Bis jetzt nur auf Allmend

Bis jetzt sind im Baselbiet Grossanlässe nur auf Allmend bewilligungspflichtig. Diese Pflicht soll künftig auch auf Anlässe auf Privatgrund, also beispielweise in Sportstadien, ausgedehnt werden. Das Polizeigesetz soll deshalb durch einen neuen Paragrafen mit folgendem Inhalt ergänzt werden:

«Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer sind bewilligungspflichtig.»

Dieser Gesetzesparagraf alleine mutet allerdings doch arg präventiv an. Denn im Kanton Baselland gibt es keine Fussball- und Eishockey-Clubs, die sich auch nur in der Nähe der obersten Spielklasse befinden. Das sieht auch Pascal Steinemann, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtsetzung in der Baselbieter Sicherheitsdirektion so: «Hier hätten wir tatsächlich keinen Anwendungsfall in Sicht», sagt er.

Auf weitere Anlässe ausdehnbar

Damit die Gesetzesänderung aber nicht ganz für die Katz ist, schlägt die Regierung vor, den Paragrafen mit einem zweiten Absatz zu ergänzen. Dort soll es neu heissen:

«Die Polizei Basel-Landschaft kann andere Sportveranstaltungen als bewilligungspflichtig erklären, wenn im Umfeld der Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist.»

Es könnte also sein, dass künftig auch 1.- oder 2.-Liga-Fussballspiele im Baselbiet bewilligungspflichtig werden. Das kann übrigens auch den Vereinen in der Stadt blühen, «wenn erhebliche Sicherheitsprobleme zu erwarten sind, die mit den normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen sind», wie es dort heisst. Generell eine Bewilligung ist aber nur für Sportanlässe nötig, die mehr als 20’000 Zuschauer erwarten lassen.

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