Basler Professoren müssen Nebenbeschäftigungen offenlegen

Viele Professoren sind nebenbei als Berater tätig oder sitzen in Gremien von Unternehmen. Jetzt will die Universität Basel mehr Transparenz schaffen und die Nebenbeschäftigungen offenlegen.

Neben ihrer Arbeit an der Universität betätigen sich viele Professoren in Verwaltungsräten oder als Berater. Diese Nebentätigkeiten müssen sie jetzt offenlegen. (Bild: Nigel Treblin / SDA )

Viele Professoren sind nebenbei als Berater tätig oder sitzen in Gremien von Unternehmen. Jetzt will die Universität Basel mehr Transparenz schaffen und die Nebenbeschäftigungen offenlegen.

Mit ihrem Entscheid reagiert die Universität auf eine Forderung, die in der Öffentlichkeit seit einigen Jahren immer wieder gestellt wird: Universitätsprofessoren sollen ihre Interessenbindungen transparent machen. Neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit sitzen viele Dozierende in Beratungsgremien oder Verwaltungsräten.

Die Nebeneinkünfte sind oft lukrativ und erhöhen das Renommee der Forscher. Zugleich befürchten Kritiker aber eine Einschränkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit.

Die Universität Bern veröffentlichte bereits im vergangenen Jahr die Interessenbindungen ihrer Professoren. Jetzt hat sich auch die Uni Basel zu diesem Schritt entschieden, wie der Lokal-TV-Sender «Telebasel» am Dienstagabend berichtete.

Christoph Tschumi, Verwaltungsdirektor der Universität, spricht von einem «Gebot der Stunde». Er selber hat sich in Absprache mit dem Rektorat für diesen Schritt entschieden: «Die Universität sollte gegenüber der Öffentlichkeit diese Nebenbeschäftigungen offenlegen, um volle Transparenz bezüglich der Interessenbindungen unserer Professorinnen und Professoren zu schaffen.»

Widerstand nicht ausgeschlossen

Universitätsintern werden diese Nebentätigkeiten seit Längerem erfasst. Mit der Erhebung des vergangenen Jahres sollen diese jetzt auch in der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Über die Höhe der Einkünfte müssen die Professoren jedoch auch künftig keine Auskunft geben. Und die Betroffenen könnten sich gegen die Offenlegung wehren, wenn sie daraus Nachteile zu befürchten haben.

Doch Widerstände erwartet Tschumi keine. «Ich sehe auch kein vernünftiges Argument, das dagegen spricht.» Die Interessenbindungen sollen noch vor den Sommerferien veröffentlicht werden.

Nächster Artikel