Das Baudepartement spricht der Chefbeamtin des Gewerbeinspektorats sein Vertrauen aus: Sie habe keine einzige Bewilligung allein unterschrieben, noch bearbeite sie die Gesuche persönlich.
Nach 28 Jahren als Mitarbeiterin des Gewerbeinspektorats sei es natürlich, dass die heutige Chefin der Abteilung des Baudepartements einzelne Individuen ihrer Klientel auch persönlich kenne: Departementssprecher Marc Keller bekräftigt auf Nachfrage der TagesWoche ausdrücklich das Vertrauen in die Mitarbeiterin. Zur privaten Bekanntschaft der Beamtin mit dem Besitzer einer Kleinbasler Bar, der auch Eigentümer der Liegenschaft ist, in der sie wohnt, sagt Keller: «Es ist absolut nachvollziehbar, wenn sie mit dem einen oder anderen Wirt näher bekannt oder befreundet ist. Wir erachten das als unproblematisch».
Keine Bewilligung allein unterschrieben
Die von der Weltwoche insinuierten Vorwürfe der Bestechlichkeit seien ferner schon deswegen kaum haltbar, weil «im BGI für die Bearbeitung sämtlicher Gesuche das Vier-Augen-Prinzip gilt: So hat die Mitarbeiterin noch nie ein Gesuch ihres Vermieters alleine rechtskräftig unterschrieben.» Zudem bearbeite sie als Abteilungsleiterin die jährlich rund 1’300 eingehenden Gesuche nicht selber: «Diese werden von ihren Mitarbeitenden bearbeitet, und sie zeichnet sie ab.»
Die Frage nach allfälligen Richtlinien für die Beamten im privaten Umgang mit ihrer Klientel war am Dienstag offen geblieben, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre aufgrund der Weltwoche-Vorwürfe eröffnete Untersuchung ergebnislos eingestellt und das Baudepartement hatte verlauten lassen, es prüfe rechtliche Schritte gegen die Zeitung.
Staatsanwaltschaft musste untersuchen
Auf eine erste Nachfrage am Mittwochmorgen hatte Keller betont, dass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft wohl aufgrund von Informationen der «Weltwoche» eröffnet worden war, die im Zuge der Recherche an Hans-Peter Wessels ergangen waren, aber keineswegs auf dessen Betreiben: «Bestechung von Beamten ist ein Offizialdelikt; die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen.» Die Untersuchung deshalb als Misstrauensvotum des Departementschefs auszulegen sei falsch.
Der Autor der «Weltwoche» hatte bereits am Dienstag reklamiert, er habe lediglich von «Filz» und nicht von justiziablen Vorwürfen wie Korruption oder Bestechung geschrieben und bezeichnete am Mittwoch auf der Website der «Weltwoche» das Vorgehen der Basler Behörden als «Ablenkungsmanöver».