Das Bundesgericht hält das Fümoar-Modell für eine unzulässige Trickserei. Damit soll nun auch in den Basler Beizen Schluss mit Qualmen sein.
In den Basler Restaurants darf eigentlich nicht mehr geraucht werden – das wusste man seit dem Grundsatzentscheid des Bundesgerichtes vom 7. Juli. Nun liefern die Lausanner Richter auch noch die Begründung nach. Es ist starker Tobak für die Basler Wirte.
Dabei schien ihre Idee so schlau: Die Lokale als Verein zu führen, in denen Mitglieder selbst bestimmen können, ob sie paffen wollen oder nicht.
In seinem Urteil stellt sich das Bundesgericht nun aber auf den Standpunkt, dass der Zweck des Vereins «Fümoar» darin besteht, das Gesetz zu umgehen – was die Richter selbstverständlich nicht goutieren. Vor allem auch, weil «die öffentliche Zugänglichkeit» in den entsprechenden «Fümoar»-Beizen nicht «wirksam eingeschränkt» sei. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Verein inzwischen fast 200000 Gäste-Mitglieder habe.
Fümoar gibt nicht auf
Mit dem Entscheid stützt das Bundesgericht das kantonale Arbeitsinspektorat, das gegen die Basler Raucherbetriebe vorgegangen ist. Das Restaurant zum Schiefen Eck und die Disco Fame wehrten sich mit einer Beschwerde – und verloren erst vor dem Appellationsgericht und nun vor dem Bundesgericht.
Es ist ein Grundsatzentscheid. Der Verein Fümoar hat den 170 Beizern unter seinen Mitgliedern darum geraten, die Aschenbecher fürs Erste von den Tischen zu räumen und das Rauchverbot durchzusetzen. Aufgeben will der Verein aber noch immer nicht: Mit einer Initiative will er das kantonale Anti-Raucher-Gesetz kippen und erreichen, dass in Basel das weniger strikte Bundesgesetz gilt. Damit könnte zumindest in kleineren Restaurants wieder geraucht werden.