Eine Zürcher Immobilienfirma will an der Elsässerstrasse im St. Johann 18 Eigentumswohnungen realisieren. Die bestehende Liegenschaft, in der das Restaurant «Da Gianni» sein Domizil hat, soll abgerissen werden. Das wollen sich die Restaurantbetreiber nicht bieten lassen.
Das italienische Restaurant «Da Gianni» ist eine Institution im St. Johann. Seit 20 Jahren erfreut sich die Quartierbeiz an der Elsässerstrasse 1 grosser Beliebtheit. Egal ob mittags oder abends: Das «Da Gianni» ist immer gut besucht. Nun müssen die Besitzer Salvatore Cali und Martin Moser um die Zukunft ihres Lokals bangen.
Die Altbauliegenschaft, in der sie eingemietet sind, soll einem Neubau weichen. Im aktuellen Kantonsblatt wurde ein Abbruchs- und Neubaugesuch für die 537 Quadratmeter grosse Parzelle publiziert (Elsässerstrasse 1 und 3 sowie St. Johanns-Platz). Geplant sind 18 luxuriöse Eigentumswohnungen, eine Gewerbefläche im Erdgeschoss und eine Autoeinstellhalle. Kostenpunkt: 13 Millionen Franken.
Das Baugesuch hat die Swiss Finance & Property Investment AG aus Zürich eingereicht. Sie will das Areal von den jetzigen Besitzern «mit einem befristeten Rücktrittsrecht» erwerben. «Wir befinden uns noch in einem sehr frühen Stadium, viele Fragen sind noch offen. Aber die Fertigstellung des Neubaus ist für 2019 vorgesehen», sagt Joachim Schütz, Mediensprecher der Immobilienfirma.
Abbruchgesetz machts möglich
Baizer Martin Moser weiss seit ein paar Monaten, dass es sein Restaurant nicht mehr geben soll. Vom jetzigen Liegenschaftsbesitzer, einer Privatperson aus Binningen, hat er bereits die Kündigung erhalten. Diese haben er und sein Geschäftspartner erfolgreich angefochten.
Nun droht aber erneut die Kündigung, weil das Baugesuch inzwischen eingereicht wurde. Moser kündigt Widerstand gegen eine erneute Kündigung an: «So schnell wird man uns nicht losbekommen. Wenn wir wieder die Kündigung erhalten, werden wir wieder Rekurs einreichen», sagt er kämpferisch.
Gute Chancen für den Neubau trotz erwartbaren Einsprachen
Vor Kurzem sei die Immobilienfirma bei ihm aufgetaucht, um ihn über die Pläne zu informieren. «Sie sagten, dass sie die Liegenschaft nur erwerben werden, wenn sie die Baubewilligung für den Neubau erhalten – deshalb das befristete Rücktrittsrecht. Ob dies der Fall sein wird, bleibt abzuwarten», sagt Moser.
So soll der Neubau an der Elsässerstrasse 1 aussehen. (Bild: www.punkthaus.net)
Gegen das Neubauprojekt dürften einige Einsprachen eingehen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Kanton die Baubewilligung erteilt. Mit dem Wohnraumfördergesetz, das im September 2013 in Basel an der Urne angenommen wurde, ist das Abbruchgesetz gelockert worden. Demnach wird der Abbruch von bestehenden Bauten immer dann bewilligt, wenn mindestens wieder gleich viel Wohnraum entsteht.
Beim Neubauprojekt an der Elsässersträsse mit den 18 Eigentumswohnungen wäre dies der Fall: Es würden sogar mehr Wohnungen entstehen als bisher. So weit möchte Moser allerdings gar nicht denken. «Ich glaube, unsere Chancen stehen nicht schlecht. Irgendwann wird fertig sein – aber nicht jetzt.»