Die IWB stoppen den Rechnungsversand

11 Millionen Franken Konzessionsgebühr pro Jahr haben die IWB an ihre Kunden überwälzt – laut Bundesgerichtsentscheid unzulässig. Nun hat das Unternehmen vorübergehend den Rechnungsversand gestoppt.

11 Millionen Franken Konzessionsgebühr pro Jahr haben die IWB an ihre Kunden überwälzt – laut Bundesgerichtsentscheid unzulässig. Nun hat das Unternehmen vorübergehend den Rechnungsversand gestoppt.

Wenn Sie derzeit keine Stromrechnung erhalten, dann liegt das nicht an Ihrer Sparsamkeit oder daran, dass man Ihren Haushalt vergessen hätte. Nein, die Verschnaufpause bei den Einzahlungsscheinen – laut IWB im Schnitt deren 55’000 pro Monat – erklärt sich anders: Der Basler Energieversorger hat den Versand der Rechnungen vorübergehend gestoppt, wie das Unternehmen am 12. Mai mitteilt.

Grund: Der Bundesgerichtsentscheid zur Konzessionsgebühr, die die IWB jedes Jahr an den Kanton zu entrichten haben. Bisher haben die IWB die Kosten in der Höhe von 11 Millionen Franken jährlich auf ihre Kundinnen und Kunden abgewälzt. Doch das, entschied das Bundesgericht, war gar nicht zulässig.

Deshalb verrechnen die IWB ihre Leistungen «ab sofort ohne Konzessionsgebühr». Um sicherzustellen, dass alle Rechnungen ihre Richtigkeit haben, sei darum vorübergehend die Reissleine gezogen worden. Die IWB vermelden:

«IWB hat darum den Versand von Rechnungen vorerst gestoppt, um die Rechnungsstellung entsprechend anzupassen. Sobald gewährleistet ist, dass den Kunden keine baselstädtische Konzessionsgebühr mehr verrechnet wird, nimmt IWB den Versand von Rechnungen schrittweise wieder auf.»

Dies betreffe die Rechnungen zu Energie- und Trinkwasser. Alle übrigen von den IWB erbrachten Leistungen seien nicht von der Konzessionsgebühr betroffen, dort würde weiter abgerechnet.

Laut der Mitteilung arbeiteten die IWB mit dem Kanton Basel-Stadt zusammen, um die «gesetzlichen Anpassungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des Bundesgerichts genügen». Dabei werde auch die Forderung geprüft, ob bereits bezahlte Konzessionsgebühren zurückbezahlt werden müssen. In dieser Frage herrsche allerdings, so die IWB, noch keine «Klarheit».

Ein Hinweis darauf, dass die IWB nach Möglichkeit nicht vorhaben, auch nur einen Rappen von bisher widerrechtlich bezahlten Gebühren zurückzubezahlen, macht eine Stelle in der Medienmitteilung, bei der es um die Jahresschlussrechnungen 2017 geht:

«Beim Versand der Jahresschlussrechnungen wird IWB sicherstellen, dass ihren Kunden für Energie- und Wasserlieferungen ab dem 21.04.2017 – also ab dem Zeitpunkt, an dem das Bundesgericht IWB über das Urteil informiert hat – vorläufig keine Konzessionsgebühr mehr verrechnet wird.»

Vor dem 21. April rechnen die IWB sinngemäss noch mit den Gebühren. Und auch in der Zeit danach – dem aktuellen Rechnungsstopp – wählt sie trotz höchstrichterlichem Befehl auf Verzicht das Wort «vorläufig».

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