Facebook und Co. sind in der Defensive – Überblick der Reaktionen

Nachdem der Europäische Gerichtshof das «Safe Harbor»-Datenabkommen mit den USA für ungültig erklärt hat, zeigen sich Kommentatoren hocherfreut über diesen Sieg für die Privatsphäre. Ein Überblick.

Internet für alle, verspricht Mark Zuckerberg. Gratis ist aber doch nur der Besuch von Seiten aus dem Facebook-Universum.

(Bild: Jeff Chiu)

Nachdem der Europäische Gerichtshof das «Safe Harbor»-Datenabkommen mit den USA für ungültig erklärt hat, zeigen sich Kommentatoren hocherfreut über diesen Sieg für die Privatsphäre.


Interview mit Alexander Sander, dem Geschäftsführer Digitale Gesellschaft e.V.

Die Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA («Safe Harbor») für ungültig erklärt.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden können prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.

Dieser Erfolg des österreichischen Facebook-Kritikers Max Schrems wird vornehmlich von deutschsprachigen Kommentatoren als wichtiger Sieg im transatlantischen Kampf um die Privatsphäre gedeutet. Ein Überblick.

 

«Spiegel Online» interpretiert das Urteil als Triumph für Edward Snowden:

Ein Triumph ist das Urteil nicht nur für Max Schrems, sondern vor allem für den NSA-Whistleblower Edward Snowden. Seine Enthüllungen sind der Anlass und die Basis für die Entscheidung des EuGH. Der Gerichtshof verweist in seiner Mitteilung in seltener Klarheit auf Grundrechtsverletzungen durch die US-Geheimdienste: Sowohl der massenhafte Zugriff auf personenbezogene Daten als auch die Tatsache, dass EU-Bürger nicht einmal juristisch dagegen vorgehen können, verletzten «den Wesensgehalt» von gleich zwei Grundrechten. Snowden selbst wird sowohl im Urteilstext und auch in der Vorlage des EuGH-Generalanwaltes mehrmals namentlich genannt.

Zum gesamten Artikel: «Safe Harbor-Urteil: Triumph für Snowden, Blamage für Merkel»

Die «Süddeutsche Zeitung» feiert eine Sensation und mahnt bereits die nächsten Schritte an:

Der Datenfluss in die USA wird wohl nicht über Nacht gestoppt werden. Aber nun sind die Datenschützer auf nationaler und europäischer Ebene am Zug: Sie müssen sich eilig darüber im Klaren werden, wie sie jetzt im Verkehr mit den USA den Datenschutz realisieren. Viel Arbeit – die sich an einem klaren Urteil orientieren kann.

Zum gesamten Artikel: «Max Schrems vs. Facebook: Ein sensationelles Urteil»

Beim «Tages-Anzeiger» stellt Anwalt Martin Steiger fest, dass nun auch das Schweizer Datenschutzabkommen mit den USA infrage stehe:

Die Schweiz muss sich fragen, ob ihr eigenes Safe-Harbor-Abkommen mit den USA noch haltbar ist. Es stellt sich auch hierzulande die Frage, ob in den USA durch das Abkommen ein ausreichendes Datenschutzniveau besteht.

Zum gesamten Artikel: «Ein grossartiger Zwischensieg gegen sehr starke Interessen»

Die «Zeit» interpretiert das Urteil etwas zurückhaltender – aber als nicht weniger wegweisend:

Statt selbst ein donnerndes Statement zum globalen Überwachungsapparat der NSA abzugeben, beziehen sich die EuGH-Richter auf die Schlussfolgerungen der EU-Kommission, wenn sie schreiben: «Eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen», verletze «den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre.» Und eine Rechtsprechung, die Betroffenen keinerlei Möglichkeit zur rechtlichen Gegenwehr lässt, sei unvereinbar mit Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta.

Zum gesamten Artikel: «Ein leises Donnerwetter vom EuGH»

Auch Max Schrems selber hat sich via Twitter zu Wort gemeldet:

I very much welcome the judgement of the Court, which will hopefully be a milestone when it comes to online privacy. This judgement draws a clear line. It clarifies that mass surveillance violates our fundamental rights. Reasonable legal redress must be possible.

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