Veljko Simic darf vorerst nicht für den FC Basel spielen. Das Bundesamt für Migration verweigert dem 18-Jährigen die Aufenthaltsbewilligung. Was bislang nur einen FCB-Spieler betrifft, könnte zum grundsätzlichen Problem werden, wenn junge Spieler aus nicht-EU-Staaten verpflichtet werden sollen.
Am 1. März verkündete der FC Basel den Zuzug eines jungen Mannes, der als grosses Talent des serbischen Fussballs gilt. Veljko Simic, kurz zuvor volljährig geworden, hatte beim FCB einen Vertrag bis Juni 2018 unterschrieben. Ein Transfer für die Zukunft sollte es sein.
Bis heute hat der 18-Jährige keine einzige Minute gespielt. Weder in der ersten Mannschaft des FCB noch bei der U21. Der Grund: Simic darf nicht spielen, er hat vom Bundesamt für Migration keine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Das Problem: Simic stammt aus Serbien, einem sogenannten Drittstaat also, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation Efta ist. Menschen aus diesen Ländern erhalten in der Schweiz nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn ihr Arbeitgeber nachweisen kann, dass es sich um eine Fachkraft handelt, die nicht auch in der Schweiz oder in EU- und EFTA-Staaten hätte rekrutiert werden können.
Erwartet wird «Wettkampferfahrung auf internationalem Niveau»
Für Berufssportler hat das Bundesamt für Migration (BFM) sogar ganz genau festgehalten, wer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten darf. Unter Ziffer 4.7.11.2.2 der Weisungen zum Ausländerbereich ist als Definition zu lesen: «Berufssportlerin und Berufssportler: mehrjährige solide Wettkampferfahrung auf internationalem Niveau (mindestens 3-jährige Erfahrung in einer der obersten Ligen).»
Diese Voraussetzung erfüllt Simic nicht. Er hätte zwar bei Roter Stern Belgrad, seinem letzten Verein, zu Beginn der letzten Saison ins Profiteam integriert werden sollen. Aber weil er sich frühzeitig entschied, seinen auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern, setzte ihn Roter Stern weiter nur im Nachwuchs ein. Dass Simic Mitglied von serbischen Nachwuchs-Nationalteams war, berücksichtigte das BFM offenbar nicht.
Schwierig, als 18-Jähriger drei Jahre Profifussball gespielt zu haben
Es ist schwierig für einen 18-Jährigen, vor einem Transfer in die Schweiz während drei Jahren in einer der höchsten zwei Ligen eines Landes gespielt zu haben. Und da wird die Regelung für Schweizer Vereine wie den FC Basel zum grundsätzlichen Problem. Die Verpflichtung junger Talente aus Drittstaaten wird so nämlich praktisch verhindert.
Ein Transfer wie jener von Felipe Caicedo zum Beispiel: Der Ecuadorianer wurde vom FCB im September 2006 unter Vertrag genommen, am Tag seines 18. Geburtstags, ohne dass er nur ein einziges Spiel in der ersten oder zweiten Liga eines Landes absolviert hätte. Nicht einmal zwei Jahre später wechselte Caicedo für geschätzte 8,7 Millionen Franken zu Manchester City.
Und es sind nicht nur Transfers in die erste Mannschaft betroffen. Auch Spieler aus Drittstaaten, die vor ihrer Volljährigkeit in den Nachwuchs eines Schweizer Clubs wechseln und danach in die erste Mannschaft integriert werden sollen, werden künftig ein Problem haben. Und zwar kein kleines.
Junge Sportler gelten als besonders schutzbedürftig
Unter Ziffer 4.9.3 der Weisungen des BFM wird explizit dieser Fall behandelt. «Nach einer gewissen Zeit soll die Nachwuchskraft dann in die erste Mannschaft integriert werden», stellt das BFM korrekt fest und folgert: «Dies führt unweigerlich zu Konflikten, da diese Personen die Voraussetzungen als Spitzensportler gemäss Ausländergesetz nicht erfüllen. (…) Bei einem weiteren Verbleib in der Schweiz ist daher eine neue Beurteilung erforderlich, welche für Drittstaatsangehörige zwangsläufig negativ verlaufen wird.»
Das heisst: Auch junge Sportler aus Drittstaaten, die in die Schweiz geholt werden, um im Nachwuchs ausgebildet zu werden, dürfen danach nicht als Profis verpflichtet werden. Und das auch deswegen, weil die Schweizer Vereine darauf hoffen, mit den jungen Spielern dereinst einen Transfergewinn zu erzielen.
«Die Problematik liegt insbesondere darin, dass ausländische «Sport-Schüler» für die Vereine ein Investitionsobjekt darstellen und in einem späteren Zeitpunkt versucht wird, den Gewinn mit einem «Transfer/Verkauf» zu realisieren», schreibt das BFM, «junge Sportler, welche eine solche Karriere ins Auge fassen, sind aber in jeder Hinsicht besonders schutzbedürftig.»
Der FCB sucht nach einem Club für ein Leihgeschäft
Im Fall Simic allerdings geht es nicht um den Schutz eines jungen Menschen. Das BFM betrachtet den 18-Jährigen aufgrund der eigenen Weisungen schlicht als zu wenig qualifiziert, um in der Schweiz als Berufssportler tätig zu sein. Was formaljuristisch korrekt sein mag, mit Blick auf den Schweizer Arbeitgeber aber doch etwas befremdlich wirkt: Warum sollte der FCB einem Spieler einen Fünfjahresvertrag geben, der nicht die Anlagen eines Profis besitzt?
Beim FC Basel bestätigt man vorerst bloss den Sachverhalt in der Causa Simic. Weiter will sich der Club nicht äussern, da derzeit eine Beschwerde gegen den Entscheid des BFM hängig ist. Parallel zum Wiedererwägungsgesuch ist der FCB auf der Suche nach einem Club ausserhalb der Schweiz, an den Simic ausgeliehen werden könnte, um Spielpraxis zu erhalten. Was allerdings schwierig sein dürfte, da die Transferfenster in den meisten europäischen Ligen seit Anfang September geschlossen sind.
Der HC Davos hatte ein ähnliches Problem
Sicher mit Interesse verfolgt haben die Basler den Fall von Ryan O’Connor. Der 21-jährige Kanadier wurde auf diese Saison hin vom HC Davos als Verteidiger verpflichtet. Auch ihm verweigerte das BFM zunächst die Aufenthaltsbewilligung, da er nie in einer hohen Liga gespielt hatte. O’Connor erhielt nach zweimonatigem Davoser Juristen-Powerplay doch noch die Bewilligung und darf für den HCD auflaufen.
Der Fall ist sehr ähnlich – und doch nur bedingt mit dem von Veljko Simic zu vergleichen. Mit Kanada verbindet die Schweiz nämlich ein Memorandum of Understanding, laut dem die Schweiz «für bestimmte Personenkategorien einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt» gewährt. Erste Kategorie, die das BFM unter Ziffer 4.8.7.1 aufführt: «Spitzensportler/innen».
Veljko Simic |
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Geburtsdatum | 17. Februar 1995 |
Geburtsort | Lazarevac |
Nationalität | Serbe |
Grösse | 1.80 m |
Vertrag beim FCB | 1. Juli 2013 – 30. 6. 2018 |