FKK-Club fehlt Bewilligung

Die Baurekurskomission hat entschieden: Der Sex-Club an der Amerbachstrasse braucht eine Bewilligung. Für die Anwohner bedeutet dies eine neue Chance, den ungeliebten Nachbar loszuwerden.

Noch sind im FKK-Club Basel die Lichter nicht ausgegangen. Mittlerweilen beschäftigen sich vornehmlich die Juristen mit dem Club an der Amerbachstrasse. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Baurekurskomission hat entschieden: Der Sex-Club an der Amerbachstrasse braucht eine Bewilligung. Für die Anwohner bedeutet dies eine neue Chance, den ungeliebten Nachbar loszuwerden.

Der Streit um den FKK-Club Basel an der Amerbachstrasse geht in die nächste Runde. Vor wenigen Tagen entschied die Baurekurskomission (BRK): Beim FKK-Club liegt eine unbewilligte Nutzungsänderung vor. Der FKK-Club wurde 2008 nämlich als Fitness-Club mit Restaurationsbetrieb bewilligt. Doch gemäss Luzia Wigger Stein, Amtsleiterin beim Bau- und Gastgewerbeinspektorats, sei inzwischen unbestritten, dass es sich beim FKK-Club um einen Sexbetrieb handle, nachdem die Betreiberin dies lange Zeit konsequent bestritten habe. Denn während einer Razzia im November 2012 hätten mehrere im Club anwesende Frauen zu Protokoll gegeben, dass sie für den Betreiber arbeiten würden.

Das Gewerbeinspektorat verfügte deshab, der FKK-Club müsse geschlossen werden, denn diese Nutzungsänderung vom Fitness- zum Sexclub sei nicht bewilligt. Diesen Schliessungsentscheid hat die Betreiberin des Clubs, die MS Marketing Solutions AG, angefochten. Die Baurekurskommission jedoch hat jetzt entschieden, dass die Betreiberin ein neues Baugesuch mit der geänderten Nutzung einreichen müsse.

Sexclub Betreiber kann Entscheid weiter ziehen

Wigger Stein vom Gastgewerbeinspektorat nimmt die erstinstanzliche Bestätigung der eigenen Verfügung mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass das Urteil der BRK noch nicht rechtskräftig sei. «Die Club-Betreiberin hat nun Zeit, sich zu entscheiden, ob sie den Entschluss erneut anfechten will.» Dafür müsste die MS, beziehungsweise deren Inhaber Holger Egbert Schneider, gegen den Entscheid wieder Rekurs einlegen. Die dafür zuständige, nächsthöhere Instanz wäre das Appellationsgericht. Erfahrungsgemäss werde gemäss Wigger Stein aber nur gerade jeder fünfte Entscheid der BRK weitergezogen.

Man werde den BRK-Entscheid genau prüfen und erwäge auch einen Rekurs, erklärt der Rechtsvertreter der MS, Dr. Andreas Noll, auf Anfrage der TagesWoche. Das Verdikt der BRK kommentiert Noll folgendermassen: «Die mehrjährige, der Verwaltung bekannte Nutzung wird nun plötzlich baurechtlich infrage gestellt». Diese habe sich nämlich betrieblich und baulich seit Jahren nicht geändert. Obwohl die MS laut über einen Rekurs nachdenkt, erklärt Noll, dass man auch ein neues Gesuch einreichen werde.

Hinhaltetaktik der Clubbetreiberin

Den Entscheid bestreiten und ihm gleichzeitig nachkommen, so sei die MS schon früher vorgegangen, erklärt BGI-Leiterin Wigger Stein. Bedient sich die MS also einer Doppelstrategie um den Betrieb des Clubs noch möglichst lange weiter zu führen? Vieles deutet darauf hin.

«Spannend wird insbesondere auch sein, wie bei einem allfälligen Weiterzug über die sogenannte «aufschiebende Wirkung» geurteilt wird», sagt Wigger Stein. Diese würde es der MS nämlich ermöglichen, den FKK-Club vorläufig weiter zu betreiben. Die BGI wollte dem Tun im FKK-Club bereits im Herbst sofort einen Riegel schieben, indem sie ebendiese aufschiebende Wirkung im Voraus entzog. Das Vorhaben misslang allerdings, da die Baurekurskommission es nicht bestätigte: Die Voraussetzungen für eine solch einschneidende Massnahme seien im Fall des Sex-Clubs nicht gegeben. Und so bleibt vorerst trotz Entscheid alles beim Alten und der Sex-Clubs kann seine Türen offen halten.

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