Grossräte wollen Stadtbildkommission weiter schwächen

Eine Gruppe von Basler Grossrätinnen und Grossräten lässt nicht locker im Bestreben, die Stadtbildkommision zu entmachten – und provoziert damit die Kritik der Basler Sektion des Bundes Schweizer Architekten.

Unbeliebte Basler Stadtbildkommission: Sie stemmte sich beispielsweise gegen Solarkollektoren an der Fassade des Lonza-Hochhauses. (Bild: bs.ch/Juri Weiss)

Eine Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten lässt nicht locker im Bestreben, die Stadtbildkommision zu entmachten. Die Basler Sektion des Bundes Schweizer Architekten wehrt sich gegen den erneuten Versuch, die Kompetenzen des Gremiums weiter zu beschneiden.

Die Diskussion über die Basler Stadtbildkommission ebbt nicht ab. Vor anderthalb Jahren erst wurde sie mit einer Änderung der Bau- und Planungsverordnung neu organisiert. Und bereits wieder hat der Grosse Rat eine Motion von René Brigger (SP) an den Regierungsrat überwiesen, die eine «Anpassung der Aufgaben der Stadtbildkommission» verlangt.

Mit «Anpassung» ist ganz klar eine Einschränkung der Kompetenzen des oftmals angeschossenen Gremiums gemeint. Bei Bauten in der Schonzone soll es zwar nach wie vor ein Machtwort sprechen können, heisst es im Motionstext (bei der Schutzzone ist eh die Denkmalpflege zuständig). Bei allen anderen Zonen aber sollen die Stellungnahmen der Stadtbildkommission von den eigentlichen Baubehörden neu nur «angemessen berücksichtigt» werden.

Die Stadtbildkommission soll keine «Oberbaubehörde» mehr sein, fordern die Kritiker.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Motion – sie stammen sowohl aus dem links-grünen, als auch aus dem bürgerlichen Lager – stören sich an der Tatsache, dass die Kommission auch bei Bauten, die sich nicht in Schutzzonen befinden, verbindliche Entscheide fällen kann. «Dies bedeutet, dass die Stadtbildkommission im Kanton Basel-Stadt baulich nach wie vor eine eigentliche Oberbaubehörde darstellt und Bauten aller Art in allen Zonen allein verbindlich gutheisst oder abweist», heisst es im Vorstoss.

Die Basler Sektion des Bundes Schweizer Architekten wehrt sich in einer Stellungnahme nun deutlich gegen eine Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit der Kommissionsentscheide. «Der BSA Basel stellt sich gegen den erneuten, leichtfertigen und verantwortungslosen Versuch, die Kompetenzen der Stadtbildkommission zu marginalisieren», heisst es darin.

Alte Vorwürfe neu erhoben

Die Grossrätinnen und Grossräte legen in ihrer Motion hauptsächlich Argumente dar, die schon bei früheren Diskussionen um die Kompetenzen der Stadtbildkommission im Umlauf waren. Viele sinnvolle Projekte, insbesondere im Bereich energetischer Sanierungen, seien wegen Entscheiden des Gemiums nicht realisiert oder verzögert worden, schreiben sie.

Tatsächlich hatte die Stadtbildkommission mit Entscheiden unter anderem gegen die Anbringung von Sonnenkollektoren an Hausfassen – zum Beispiel beim Lonzahochhaus im Jahr 2011 – für einige Diskussionen gesorgt. Mittlerweile wurde dem Gremium aber bei Fällen, die Solaranlagen betreffen, die Zuständigkeit ohnehin entzogen. Es bleiben also hauptsächlich Gesuche für Wärmesanierungen, Dachaufbauten oder Reklamen.

Kein Verhinderer-Gremium

Bei der Neuorganisation der Stadtbildkommission im Jahr 2013 blieb die Verwaltungsunabhängigkeit der Kommission unangetastet. Ihr wurde aber neu ein Fachsekretariat zugeteilt, das administrativ dem Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert ist.

Das Fachsekretariat bietet nun regelmässig Sprechstunden an, und die Kommission muss ablehnende Entscheide neu begründen. Diese Entscheide bleiben aber für die Bewilligungsbehörden verbindlich, so dass sich Bauherren nur gerichtlich gegen sie wehren können.

Alles in allem tritt die Stadtbildkommission nicht als das grosse Verhinderer-Gremium auf, als das sie oftmals dargestellt wird. Im Jahr 2013 musste sie 900 Baugesuche beurteilen. Lediglich 1,5 Prozent der Gesuche fanden vor den Hütern des Stadtbilds keine Gnade.

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