Grossratskommission will keine längeren Öffnungszeiten für Gastrobetriebe an der Rheingasse

Die Petitionskommission des Grossen Rats spricht sich gegen eine Ausweitung der Boulevard-Zeiten an der Rheingasse aus. Vielmehr regt sie Massnahmen an, wie die geltenden Regelungen besser umgesetzt werden könnten.

Wohnstrasse mit Gastrobetrieben oder umgekehrt? Die Petitionskommission stellt sich hinter die lärmgeplagten Bewohner der Rheingasse.

(Bild: Basile Bornand)

Die Petitionskommission des Grossen Rats spricht sich gegen eine Ausweitung der Boulevard-Zeiten an der Rheingasse aus. Vielmehr regt sie Massnahmen an, wie die geltenden Regelungen besser umgesetzt werden könnten.

Ist die Rheingasse eine Gastgewerbestrasse mit Wohnhäusern oder eine Wohnstrasse mit Gastrobetrieben? Hier prallen die Auffassungen zweier Interessengemeinschaften spürbar aufeinander. Die IG Rheingasse, die sich für eine Belebung durch Boulevard-Gastronomie einsetzt, meint natürlich Ersteres, die IG Anwohner Rheingasse ist der Ansicht, dass es sich um eine «attraktive Wohnzone» handelt.

Eine, die aber nicht mehr ganz so attraktiv sei, seit die Gastrobetriebe den Aussenraum in Beschlag genommen haben. Dieses stellt sie in einer Petition fest. Aufgeschreckt durch einen Vorstoss im Grossen Rat, der eine Vereinheitlichung und Ausdehnung der Boulevardzeiten in der Rheingasse anregt, wollen die Anwohner darauf hinwirken, «dass der gesetzliche Lärmkataster für die Rheingasse nicht geändert wird und die gesetzlichen Lärmemissionen nicht überschritten werden».

Petitionskommission für Anwohneranliegen

In ihrem Bericht an den Grossen Rat stellt sich die Petitionskommission nun auf die Seite der Anwohnerschaft – wenn auch nur mit einem knappen Mehr von 5 gegen 4 Stimmen.

«Eine Mehrheit der Kommission erachtet die Vereinheitlichung und vor allem die Verlängerung der Boulevardöffnungszeiten der Rheingasse als kontraproduktiv», schreibt sie in ihrem Bericht (pdf-Dokument). «Stattdessen sollte versucht werden, die bestehenden gesetzlichen Regelungen durchzusetzen.»



Lärmschonzone Rheingasse im Boulevardplan Basel-Stadt.

Der Boulevardplan erlaubt an der Rheingasse nur eingeschränkte Öffnungszeiten, während im Gebiet darum herum eine Stunde länger bewirtet werden darf.

Die Rheingasse ist im Boulevardplan des Kantons als «2-Stern-Gebiet» ausgezeichnet. Das heisst, dass dort im Aussenraum Öffnungszeiten von 7 bis 22 Uhr von Sonntag bis Donnerstag und von 7 bis 23 Uhr am Freitag und Samstag erlaubt sind. Ausnahme sind die ersten rund 50 Meter von der Mündung zur Greifengasse bis zum Durchgang zum Rheinweg, wo sich Gäste bis 1 Uhr beziehungsweise 2 Uhr draussen bewirten lassen dürfen.

Regelungen schwierig umsetzbar

Diese Regelungen sind zum Teil schwer nachvollziehbar, vor allem aber schwer umsetzbar. Das fängt mit dem Problem an, dass sich die Menschen bei grossen Aufläufen nicht klar einem Restaurationsbetrieb zuordnen lassen. «Die Rheingasse hatte offensichtlich in diesem Sommer eine starke Sogwirkung auf die Leute, was letztlich zu den verstärkten Lärmemissionen führte, für welche die Wirte nur bedingt zur Verantwortung gezogen werden können», schreibt die Kommission.

Unter dem Stichwort «mögliche Massnahmen» hat auch die Petitionskommission keine bahnbrechende Idee vorzuweisen. Sie unterstützt aber den Wunsch der Petentschaft nach einem runden Tisch, den die Verwaltung einberufen müsse. Auf offene Ohren stösst auch der Vorschlag der Anwohner, eine so genannte SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention) zu schaffen. Laut Kommissionsbericht ist darunter eine «aufsuchende Sozialarbeit mit ordnungspolitischen Aufgaben» zu verstehen.

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