Dieses Jahr schliesst die «Grün 80» am 1. Mai ihre Tore. Die Sicherheitsdirektion Baselland will einen möglichen Harassenlauf verhindern.
Wer am 1. Mai mit seiner Familie einen Ausflug zur «Grün 80» plante, wird enttäuscht. Denn am 1. Mai darf niemand den Park im Grünen betreten. Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion Baselland, bedauert, dass Ausflügler mit hehren Absichten von der Schliessung ebenso betroffen sein werden wie Leute, die an einem illegalen Harassenlauf teilnehmen wollen.
Man habe keine andere Möglichkeit gesehen als ein universelles Zutrittsverbot, um den Harassenlauf zu verhindern. «Der Kontrollaufwand wäre zu hoch, um den Leuten selektiv Zugang zu gewähren», erklärt Baumgartner. In den nächsten Tagen werde man Schilder aufstellen, die darauf aufmerksam machen, dass der Park im Grünen für den 1. Mai nicht zu betreten sei. Sicherheitsleute würden dafür sorgen, dass das temporäre Zutrittsverbot umgesetzt werde. «Wer sich nicht daran hält, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig, was eine Busse oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann», warnt die Sicherheitsdirektion in der Medienmitteilung (siehe Artikel-Rückseite).
Bisher kursierten im Internet vereinzelt Meldungen zu einem geplanten Harassenlauf. Jedoch waren diese noch vor der Bekanntgabe des Zutrittsverbotes ins Netz gestellt worden.
Die Gemeinden Münchenstein und Reinach haben für den 1. Mai Alkohol-und Fahrverbotszonen eingerichtet, um den Harassenlauf zu verhindern.
Die Veranstaltung «Thé Dansant», die gewöhnlich am ersten Dienstag eines Monats im Restaurant Seegarten stattfindet, wurde aufgrund des temporären Zutrittverbotes vom 1. auf den 8. Mai verschoben.