Wer sich bis vor Kurzem für eine Wohnung bei Immobilien Basel-Stadt beworben hatte, musste zu viel über sich preisgeben. Nun hat die staatliche Liegenschaftsverwaltung ihre umstrittene Praxis geändert.
Das Bewerbungsverfahren für eine Wohnung bei Immobilien Basel-Stadt (IBS) war bis vor wenigen Tagen eine regelrechte Tortur. Die staatliche Liegenschaftsverwaltung wollte fast alles über den Mietinteressenten wissen. Neben den üblichen Angaben wie Beruf oder Nationalität verlangte sie auf ihrem Formular auch den Lohnausweis oder eine Kopie des Personalausweises.
Mit diesem Vorgehen stiess sie manche Bewerber vor den Kopf, und auch der Mieterinnen- und Mieterverband Basel zeigte sich brüskiert über die verlangten Angaben.
Nun hat die IBS, die rund 600 Baurechtsparzellen und 250 Liegenschaften verwaltet, ihre Praxis gemeinsam mit dem Basler Datenschutzbeauftragten Beat Rudin geändert. Seit wenigen Tagen gilt ein neues Formular.
Vorausgegangen war unter anderem eine Interpellation der Grossrätin Patrizia Bernasconi vom Grünen Bündnis, die ebenfalls Geschäftsleiterin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Basel ist.
Referenzen nun freiwillig
«In einem Merkblatt hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte festgehalten, welche Angaben eingefordert werden dürfen und welche nicht. Dieses hat Immobilien Basel-Stadt nicht streng eingehalten», sagt Beat Rudin. Im Januar habe man mit der staatlichen Liegenschaftsverwaltung intensive Gespräche geführt, Immobilien Basel-Stadt habe sich dabei sehr kooperativ und einsichtig gezeigt.
Das neue Anmeldeformular der IBS weist insbesondere folgende Änderungen auf:
- Neu findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt. Der Mietinteressent muss in der ersten Runde keine Belege mehr über sein Einkommen einreichen, sondern kann auf dem Formular ankreuzen, wie viel sein Bruttojahreseinkommen in etwa beträgt. Erst wenn jemand in die engere Auswahl kommt, muss er seinen Lohnausweis nachreichen. Dasselbe gilt auch für die Kopie des Personalausweises. «Die vorherige Lösung war nicht befriedigend, es wurde von allen Interessenten sehr viel verlangt», so Rudin.
- Neu muss auch in der ersten Runde kein Betreibungsregisterauszug mehr eingereicht werden. Erst wenn man wirklich Chancen auf die Wohnung hat, wird dieser verlangt.
- Referenzen und Informationen zur bisherigen Wohnsituation können neu freiwillig ausgefüllt werden. Bis jetzt waren diese Angaben Pflicht. Unvollständig ausgefüllte Formulare wurden von der IBS nicht berücksichtigt. «Uns wurde von Immobilien Basel-Stadt versichert, dass niemand aus dem Bewerbungsverfahren rausfliegt, wenn er die Referenzen und Informationen zur jetzigen Wohnsituation nicht ausfüllt.»
Immo BS rechnet mit Mehraufwand
Beat Rudin ist zufrieden mit der Lösung. Es seien deutliche Verbesserungen für die Bewerber erzielt worden, ohne dabei die Bedürfnisse der IBS zu negieren. «Das neue Anmeldeformular von Immobilien Basel-Stadt hält sich enger an die Vorgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten als viele Formulare privater Liegenschaftsverwaltungen.» Somit stehe die IBS mustergültig da. «Es ist zu hoffen, dass auch private Liegenschaftsverwaltungen ihre Anmeldeformulare kritisch hinterfragen.»
Auch Patrizia Bernasconi spricht von einem «grossen Schritt» und einem guten Beispiel seitens der IBS. «Wir sind gespannt, wie sich die neue Lösung in der Praxis entwickelt. Bis jetzt wurde einfach zu viel verlangt – und als Mieter ist man unter Druck, auch alles auszufüllen und einzureichen, weil man die Wohnung unbedingt will.»
Bei der IBS nimmt man die neue Praxis ohne grosse Emotionen zur Kenntnis, aber: «Wir gehen von einem Mehraufwand aus, da das Verfahren nun zweistufig ist. Wie hoch der Aufwand jedoch genau sein wird, ist noch schwer abzuschätzen», sagt Mediensprecherin Barbara Neidhart.