IV behindert Studenten

An der Uni können Studenten ausprobieren, ihre Interessen entdecken und auch mal das Fach wechseln. Wer aber IV bezieht, unterliegt der ständigen Kontrolle.

Der Studienbeginn ist gross eingetragen, aber Stefanie musste dafür kämpfen. (Bild: Samuel Rink)

Stefanie ist vielseitig begabt. Wenn sie schreibt, drückt sie sich gewählt aus. Wenn sie auf der Bühne steht, fesselt sie die Zuschauer, sagen Theaterschaffende. Sie kanns mit Sprachen, mit Menschen und mit der Kunst. Stefanie, die eigentlich anders heisst, hat gute Chancen, auf der grossen Weltbühne zu landen. Wären da nicht ihr Darm und die IV.

Bis vor vier Jahren litt Stefanie unter Colitis Ulcerosa. Ihr Darm war ständig entzündet, schob immer wieder seine Schleimhaut ab und bildete Geschwüre. Stefanie fehlte immer wieder an der Schule, wiederholte, schloss zwei Jahre später ab. Zwei Anläufe nahm sie an der Uni. Beide Male machte der Darm nicht mit. Der Rückstand gegenüber gesunden Gleichaltrigen wurde immer grösser. Heute mit 25 hat Stefanie noch immer keinen Abschluss erlernt.

Das Hindernis Darm konnte Stefanie mittlerweile überwinden. Chirurgen schnitten den kranken Teil weg und legten einen künstlichen Ausgang am Bauch. Noch ist nicht alles ganz verheilt, aber Stefanie hat neuen Mut gefasst. Jetzt will sie sich mit ihren Leidenschaften beschäftigen. Und endlich ihren Uniabschluss machen.

«Die Vorgaben der IV liessen mich leer schlucken. Mir wurde klar, dass ich wegen der IV eine ganze Reihe von Fächern nicht studieren kann.»

Aufgrund ihrer Krankheit hat Stefanie Anspruch auf IV. Sie ist nur zu 80 Prozent leistungsfähig. Damit sie eine Ausbildung abschliessen kann, erhält sie von der IV Unterstützung. Doch nicht für jede Ausbildung. In der IV-Berufsberatung macht man ihr klar: Es gibt keine freie Studienwahl. Die IV hilft nur bei guter Aussicht auf eine Anstellung nach dem Abschluss.

«Die Vorgaben der IV liessen mich leer schlucken», erzählt Stefanie. «Mir wurde klar, dass ich wegen der IV eine ganze Reihe von Fächern nicht studieren kann.» Darunter einer ihrer Studienwünsche: Kreatives Schreiben.

Stefanie ist willensstark, optimistisch und vielseitig interessiert. Sie arrangiert sich mit der Einschränkung und findet eine Alternative. Der IV schlägt sie ein Studium in Linguistik mit dem Ziel Übersetzerin vor. Sie geht auf Nummer sicher. «Ich verfasste einen Brief, in dem ich mein Ziel und den Nutzen meines Studiums für die Gesellschaft darlegte», sagt Stefanie.

Sie fühlt sich genötigt, um ihre Ziele bei der IV zu kämpfen. Ihr Glück, dass sie sprachlich begabt ist. «Ich habe das Gefühl, sprachlich und argumentativ zu hoch gegriffen zu haben», sagt sie. Doch der Einsatz lohnte sich: Stefanie erhält die Bewilligung. Wegen eben diesem Brief, sagen Fachleute aus ihrem Umfeld.

Vorgabe «Wirtschaftlichkeit»

Wie viele Unterstützungsbedürftige ihre Studienwahl nach der IV richten müssen, ist kaum festzustellen. Auch sie arrangieren sich wohl wie Stefanie und finden Alternativen. «Aber was passiert mit jenen, deren Talent sich auf ein Studienfach beschränkt, das die IV nicht unterstützt?», fragt sich Stefanie. «Manche gehören mit ihren Fähigkeiten einfach an eine Kunsthochschule.» Auch wenn die Chancen auf Anstellung gering sind.

Die Vorgabe «Wirtschaftlichkeit» erschwert bei der IV auch andere Studiengänge. Besonders Fächer der philosophisch-historischen Fakultät stehen – zu Unrecht – im Ruf, brotlos zu sein.

Wer gar eine Karriere als Forscher oder Dozent anpeilt, beisst bei der IV auf Granit. «Ausbildungskosten und -dauer stehen hier einem sehr hohen Arbeitsmarktrisiko gegenüber», schreibt Rolf Schürmann, Leiter der IV Basel. Mit öffentlichen Geldern liesse sich das Risiko der Arbeitslosigkeit kaum tragen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BFS) verpflichtet die IV zum ökonomischen Umgang mit ihren Mitteln. Eine Ausbildung muss zu einer «wirtschaftlich ausreichend verwertbaren Arbeitsleistung» führen.

«Ein engagierter Student kann auch in einem fachfremden Beruf Fuss fassen», sagt Georg Mattmüller, Leiter des Behindertenforums. Selbst wenn ein Student, mit oder ohne Beeinträchtigung, im eigenen Fach keine Stelle findet, sei nicht jede Hoffnung verloren.

Menschen mit Behinderungen oder Gebrechen von gewissen Fächern auszuschliessen helfe nicht wirklich, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden: «Wie der Werdegang des Betroffenen verläuft, ist wenig abschätzbar.» Mattmüller ist darum skeptisch, inwiefern die IV die Wirtschaftlichkeit einer Massnahme überhaupt beurteilen kann.

Kontroll-Organ IV

Auch jetzt, da Stefanie die nötige Unterstützung erhält, ist sie die IV-Kontrolle nicht los. Monatlich muss sie bestätigen, dass sie an der Uni war. Sonst gibt es kein Geld mehr. «Mein Leistungsdruck an der Uni ist ausserdem höher als bei anderen», sagt Stefanie. Für das Studium hat sie maximal vier Jahre Zeit. Ein Studienfachwechsel liegt nicht drin. Unterstützung gibt es nur für den bewilligten Studiengang. «Dabei sagen sogar Info-Broschüren zur Studienwahl, dass ein Fachwechsel normal ist.» Stefanie fühlt sich ungleich behandelt.

«Menschen mit Behinderungen muss man nicht vor einer falschen
Studienwahl schützen», so Mattmüller. «Bei anderen passiert das schliesslich auch nicht.» Mattmüller findet die Regeln der IV aber hart: «Alle Studierenden können nach einer gewissen Zeit feststellen, dass sie sich in der Fachrichtung, aber auch in den eigenen Fähigkeiten geirrt haben.»

«Menschen ohne Behinderungen dürfen Ausbildungsgänge frei auswählen, Menschen mit Behinderungen werden hingegen in ihrer Wahl beeinflusst.» – Georg Mattmüller, Leiter Behindertenforum

Die Praxis der IV ist rechtmässig, Mattmüller findet sie aber problematisch. «Menschen ohne Behinderungen dürfen Ausbildungsgänge frei auswählen, Menschen mit Behinderungen werden hingegen in ihrer Wahl beeinflusst.» Mattmüller fordert von der IV Zurückhaltung bei der Einflussnahme.

Die IV Basel will keine Einzelfälle kommentieren. Sie schreibt, sie müsse auf die Kosten-Nutzen-Verhältnisse achten. «Aus Sorgfalt dem Prämienzahler und den Steuerzahlern gegenüber und vor dem Hintergrund begrenzter Mittel», schreibt Schürmann. Das sei Gesetz und nicht etwa die Idee einer IV-Stelle.

Er verweist auf die Pflicht der Antragsteller, beim Vermeiden einer IV- oder Sozialhilfe-Abhängigkeit mitzuwirken. «Der Versicherte hat aber das Recht, gegen den Entscheid Rekurs einzureichen», schreibt Schürmann. Wie viele Anträge in den vergangenen Jahren bewilligt wurden, will die IV Basel nicht offenlegen.

Stefanie freut sich trotz allem auf das Studium. Sie ist froh, den Abschluss endlich nachholen zu können. Den ersten Studientag hat sie sich dick im Terminplan eingetragen. Wenn sie zum ersten Mal in der Vorlesung sitzt, wird der Ärger bei der Studienwahl verflogen sein. «Ich werde es ruhig angehen», sagt sie. Eine Einführungsvorlesung und eine Fremdsprache – das reicht fürs erste Semester.

Der IV ist das egal. Solange sie in vier Jahren Stefanies Bachelor in den Fingern hat. Sonst gibt es kein Geld mehr.

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