Jetzt entscheidet das Riehener Kirchenvolk über eine zweite Chance für Pfarrer K.

Das Referendum gegen die Ernennung des neuen katholischen Pfarrers in Riehen kommt zustande. Stefan K. war vor sechs Jahren wegen eines Sexualdelikts an einem Jugendlichen verurteilt worden.

Gestörter Frieden in der Pfarrei: Das Riehener Kirchenvolk muss über die Ernennung eines vorbestraften Pfarrers abstimmen.

In Riehen muss das Kirchenvolk der katholischen Pfarrei St. Franziskus darüber befinden, ob sein neuer Pfarrer Stefan K.* heisst. Ein Referendum gegen dessen Ernennung ist mit 132 gültigen Stimmen zustande gekommen, wie aus dem aktuellen Kantonsblatt hervorgeht. 100 Stimmen wären nötig gewesen.

Bis anhin arbeitete der Geistliche als Aushilfspfarrer in der Gemeinde. Rund um die Ernennung von Stefan K. ist in den vergangenen Wochen eine Kontroverse entbrannt. Hintergrund sind Vorwürfe gegen K., die in seine Zeit als Pfarrer im thurgauischen Aadorf zurückreichen. 2012 wurde er von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen sexueller Handlung an einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt.

Verhärtete Fronten in der Pfarrei

Wie aus dem damaligen Verfahren hervorgeht, hat K. über Jahre Jugendlichen die Füsse massiert und dabei nach Ansicht der Strafbehörde in einem Fall die Grenze zu einem Sexualdelikt überschritten. Mehrere Gutachten bescheinigten K. später, keine pädophilen Neigungen aufzuweisen. Die TagesWoche hat die Hintergründe des Falls ausführlich beleuchtet.

In Riehen hat die Wahl von Stefan K. zu Zerwürfnissen in der katholischen Gemeinde geführt. So berichtet das Magazin «Aufbruch» von gegenseitigen Irritationen – und anonymen Anfeindungen.

Auf der einen Seite kritisiert der Basler Advokat Stefan Suter, dass auf den Flyern für die Unterschriftensammlung nicht ersichtlich sei, wer dahinter stehe. Suter präsidiert die Riehener Pfarrwahlkommission und ist überzeugt, dass die damalige Anklage gegen Stefan K. einer genauen Überprüfung niemals standgehalten hätte. K. selbst hat nach Eigenaussage den Strafbefehl damals nur deshalb akzeptiert, weil er es nicht mehr ausgehalten hätte, dass seine Person und sein Fall in der Öffentlichkeit herumgereicht worden wären.

Auf der anderen Seite klagt die Vizepräsidentin der Pfarrei, Marie Christine Fankhauser, dass mittlerweile die Fronten beidseits verhärtet seien: «So werden auch Leute, die Unterschriften sammeln, eingeschüchtert und erhalten anonyme Briefe», sagt sie gegenüber «Aufbruch». Sie führt diesen angeschlagenen Frieden in der Pfarrei auf das Versäumnis zurück, nicht schon im Vorfeld eine Ausspracheveranstaltung durchgeführt zu haben.

Urnenwahl auf Anfang 2019 angesetzt

Die Referendumsführer bemängeln denn auch vor allem, dass sie nicht über die Vorgeschichte von K. informiert worden seien. Eine vom Pfarrer selber geplante Aussprache soll nun Befürworter und Gegner der Wahl zusammenbringen und das Bedürfnis nach Informationen stillen. Fankhauser erklärt auf Nachfrage, man wolle die Pfarreimitglieder allenfalls auch noch mit einem Rundschreiben umfassend informieren, so dass vor der jetzt anstehenden Urnenwahl wirklich alle auf dem gleichen Wissensstand seien.

Geplant ist diese Urnenwahl für das erste Quartal 2019. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Pfarrei St. Franziskus, die älter als 16 Jahre sind. Der Pfarrei gehören 2760 stimmberechtigte Personen an.

Die Hintergründe des Falls

https://tageswoche.ch/gesellschaft/ein-priester-in-der-grauzone-warum-gab-stefan-k-damals-jugendlichen-geld-wenn-er-ihnen-die-fuesse-massierte/

* Name der Redaktion bekannt.

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