«Glutenfrei», «lactosefrei» – Allergiker werden als Zielgruppe immer interessanter. Doch wie zuverlässig sind die Deklarationen auf den entsprechenden Produkten?
Das Kantonslabor hat unter anderem Öle, Backwaren, Suppen und Joghurts untersucht. Zwar dürfen auch als «glutenfrei» deklarierte Produkte geringe Mengen an Gluten enthalten, ein untersuchter Lupinenburger lag allerdings weit über dem tolerierten Grenzwert. Als Reaktion auf die Beanstandung wurde für den Burger eine nationale Rücknahme gestartet.
Bei manchen Proben entsprach der Fettgehalt nicht den Angaben auf der Verpackung und einige Produkte wurden wegen Deklarationsmängeln beanstandet. Die Schlussfolgerung des Kantonslabors: «Da die Beanstandungsquote bei 10 Prozent lag, werden gluten- und lactosefreie Produkte im Auge behalten und bei Gelegenheit wieder kontrolliert.»