Kontrolleure verhängen hohe Strafe

Die zentrale paritätische Kontrollstelle verhängt eine hohe Strafe gegen den Generalunternehmer Uniplan wegen mutmasslicher Dumpinglöhne am Tennis-Turnier Swiss Indoors.

Kontrolle von Lohndumping und Scheinselbständigen an den Swiss Indoors (Bild: Stefan Bohrer)

Die zentrale paritätische Kontrollstelle verhängt eine hohe Strafe gegen den Generalunternehmer Uniplan wegen mutmasslicher Dumpinglöhne am Tennis-Turnier Swiss Indoors.

Die zentrale paritätische Kommission (ZPK) ermittelte monatelang. Doch dann stand für die Kontrolleure fest: Über zwei Dutzend ungarische und deutsche Messebauer hatten als Scheinselbständige zu Dumpinglöhnen die Infrastruktur des Tennisturniers Swiss Indoors, Ausgabe 2011, aufgebaut.

Und jetzt bitten die Kontrolleure die vom Turnier beauftragte Generalunternehmerin zur Kasse: Sie verhängen eine Strafe inklusive Kontrollkosten von über 80’000 Franken. Daniel Münger, Präsident der ZPK, bestätigte entsprechende Recherchen der TagesWoche.

Im Zusammenhang mit Dumpinglöhnen ist dies eine der höchsten je ausgesprochenen Summen. Juristisch korrekt handelt es sich nicht um eine Busse, sondern um eine Konventionalstrafe. Denn die ZPK kontrolliert zwar im Auftrag des Staates, spricht aber keine Bussen aus, sondern ahndet Verletzungen von Gesamtarbeitsverträgen.

Fünf Franken Stundenlohn

Im Oktober 2011 waren die ZPK-Kontrolleure auf ungarische Messebauer gestossen. Diese gaben an, sie arbeiteten auf eigene Rechnung und verdienten anständig. Als Selbständige hätten sie sich weder an Gesamtarbeitsverträge noch an Mindestlöhne halten müssen. Doch angereist waren die 16 angeblichen Subunternehmer zusammen in Bussen. Sie übernachteten auf Rechnung der auftraggebenden Firma gemeinsam in einem Hotel im Elsass. Material und Werkzeuge stellte der Auftraggeber zur Verfügung.

Neun Monate dauerte es, bis die ZPK alle Umstände geklärt und die Beweise gesichert hatte. Doch dann war der Fall für die Kontrollstelle klar: Die Ungarn waren Scheinselbständige und arbeiteten zu Dumpinglöhnen von teilweise weniger als 5 Franken. Zum Vergleich: Gemäss Kontrollstelle hätte ihnen ihr Arbeitgeber laut Gesamtarbeitsvertrag einen Mindestlohn von rund 30 Franken geschuldet. Insgesamt seien die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Swiss Indoors Ausgabe 2011, aber auch schon 2010 auf «massivste Weise nicht eingehalten worden», so das Fazit der Kontrollstelle.

Uniplan weist Vorwürfe zurück

Die angeschuldigte Generalunternehmerin weist die Vorwürfe der Kontrollstelle zurück: «Uniplan setzt alles daran, die gesetzlichen und behördlichen Minimalstandards einzuhalten und die Subunternehmer ebenso dazu anzuhalten. Dies wird jeweils auch vertraglich festgehalten. Die Uniplan Switzerland AG bestreitet, in irgendeiner Weise gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verletzt zu haben. Sie hat sich jederzeit an die geltenden Bestimmungen gehalten und toleriert Verletzungen arbeitsrechtlicher Minimalbestimmungen in keiner Weise.»

Die Verantwortlichen von Swiss Indoors wollten sich bisher zu diesem Fall, der die Firma Uniplan und ZPK betreffe, nicht äussern. ZPK-Präsident Daniel Münger kündigt an, die Forderung vor Zivilgericht einzuklagen, falls Uniplan sich weigern sollte, die Strafe zu bezahlen.

Nächster Artikel