100 Mieterinnen und Mieter an der Hochstrasse und Pfeffingerstrasse haben die Kündigung erhalten. Nun will der Basler Mieterverband helfen.
Beat Leuthardt ist erzürnt. Schon wieder hat der Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Basel von einer Massenkündigung erfahren. Die TagesWoche hatte darüber berichtet, dass rund 100 Mieterinnen und Mieter an der Hochstrasse und Pfeffingerstrasse aus ihren Wohnungen müssen.
Der Kanton hatte ein umstrittenes Neubau-Projekt einer Zürcher Anlagestiftung Turidomus im Oktober bewilligt. Bis zum September 2017 müssen nun die Mietparteien, die zu einem grossen Teil aus studentischen WGs bestehen, ihre Wohnungen verlassen.
Nachdem Leuthardt von der Massenkündigung erfahren hatte, steckte er den Mieterinnen und Mietern einen Flyer mit einer Einladung in den Briefkasten. Sie sollten am Freitagabend zum Mieterverband an den Claraplatz kommen, um zu prüfen, ob man gegen die Kündigung vorgehen könne.
Härtefall oder missbräuchliche Kündigung?
Denn es ist möglich, gegen eine Kündigung vorzugehen, falls diese missbräuchlich ist. Dazu müssten die Mietparteien zum Beispiel beweisen, dass die Kündigung der Anlagestiftung auf Vorrat ausgesprochen wurde – das heisst, bevor ein gültiges Bauprojekt vorlag. Beim Neubau an der Hochstrasse ist das wohl nicht der Fall, da die Kündigung ausgesprochen wurde, als das Bauprojekt bereits bewilligt war.
Ausserdem waren die Mietverträge offenbar befristet. Michel Schneider von Turidomus schrieb unlängst auf eine Anfrage der TagesWoche, die Situation sei «gegenüber den Mietern von Anfang an als Zwischennutzung deklariert» worden. Dies, weil einige Mieterinnen und Mieter erst nach 2010 einzogen, als bereits bekannt war, dass die Häuser abgerissen und ein Neubau gebaut werden sollte.
Leuthardt meint, es komme auf die exakte Formulierung im Mietvertrag an. Wie diese im vorliegenden Fall sei, wolle er nun prüfen.
Denkbar ist auch, dass sich die Mieterinnen und Mieter auf einen Härtefall berufen können. Das wäre dann der Fall, wenn zum Beispiel eine junge Familie ausziehen müsste, oder bei einem Studierenden in den nächsten Monaten eine gewichtige Prüfung ansteht. Dann könnte es sein, dass die Kündigung aufgeschoben würde.
Ein bisschen Werbung
Chancenlos sei das Vorgehen des Mieterverbands nicht, sagt Leuthardt. «Bei etwa 50 Mietverträgen haben wir 50-mal die Chance zu gewinnen.»
Es sei unüblich, dass der Mieterverband von sich aus auf die Mietparteien zugehe, erklärt Leuthardt. Meistens würden diese mit ihren Anliegen zu ihm kommen.
Dem Mieterverband gehe es aber grundsätzlich darum, dass das Mietzinsniveau mittels Neubauten nicht in die Höhe getrieben werde. Und ein bisschen Werbung sei es auch. Die einzige aktive Werbung, die der Mieterverband betreibe, so Leuthardt.