Menü oder à la carte? Die beschränkte Wahlfreiheit in der Tagesbetreuung

Neid auf das flächendeckende Tagesschulen-Projekt in Zürich ist nicht angebracht. Basel ist schon weiter, auch wenn die Erwartungen auseinandergehen: Der Staat soll möglichst grossflächige Angebote machen, die dann nur punktuell in gewünschten Varianten genutzt werden können.

Essen in der Schule und am Nachmittag Aufgabenstunde. Das kommt vielen Eltern entgegen, aber nicht allen.

Es könnte als sensationell empfunden werden, dass die Stadtzürcher Stimmberechtigten am vorletzten Wochenende mit 77,3 Prozent der Ausweitung des Pilotprojekts «Tagesschule 2025» zugestimmt und damit auch einen Kredit von 75 Millionen Franken bewilligt haben.

Dieses Ergebnis wirft in Basel die Frage auf, wie denn hier die Verhältnisse sind. Ob hier ebenfalls ein solches Projekt nötig wäre und ob es ebenfalls derart glorios angenommen würde. Zunächst sei aber rekapituliert, was in Zürich abgelaufen ist.

In dieser Abstimmung ist eine Zustimmung zustande gekommen, wie sie vor zehn Jahren absolut undenkbar gewesen wäre. Warum dieser Wandel? Ist einfach der Bedarf grösser geworden? Oder hat doch auch ein grundsätzliches Umdenken stattgefunden? Wenn ja, worin bestand der Wandel und warum trat er ein? Steckt ein allgemeiner Trend zur vermehrten Sozialisierung der Gesellschaft dahinter?

Der Abstimmung vom 10. Juni ging eine längere Debatte voraus, in der zugunsten der Tagesschule wichtige Überzeugungsarbeit geleistet wurde. Grundsätzlich schien zwar einigermassen Zustimmung zu herrschen. Aber der Teufel steckt bekanntlich oft im Detail.

Mittagspausen von 110 Minuten oder von 80 Minuten? Letzteres ist gut für diejenigen, die in der Schule bleiben und früher Feierabend haben wollen, hingegen weniger gut für andere, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, am traditionellen Familienmodell festzuhalten. Und: Sollen Aufgaben betreut oder nur beaufsichtigt werden? Und: In welchem Mass können Lehrpersonen verpflichtet werden, auch über Mittag anwesend zu sein? Und so weiter.

In den Diskussionen um die Tagesschule konnte man hören, dass es nötig sei, mit der Zeit zu gehen. Was eingeführt oder ausgebaut werden kann, hängt unter Bedingungen der direkten Demokratie davon ab, wie sehr die Stimmberechtigten ebenfalls mit der Zeit gehen wollten und worin sie überhaupt Erfordernisse der Zeit sehen. Das sehen bekanntlich nicht alle gleich. Im Idealfall entwickeln die Schulbehörden mehrheitsfähige Lösungen, die den Gegnern Gelegenheit geben, sich an das Neue zu gewöhnen und es vielleicht sogar schätzen zu lernen.

Man will Erfahrungen sammeln und das stimmberechtigte Volk an eine Neugestaltung der Verhältnisse gewöhnen.

Alles in allem verfolgt das Stadtzürcher Vorhaben eine Verwirklichung in Etappen. Eine erste Pilotphase startete mit sechs Schulen vor zwei Jahren, jetzt sollen bis 2022 in einer zweiten Pilotphase 24 weitere Schulen zu teilgebundenen Tagesschulen gemacht werden. Bis in rund zehn Jahren soll dann das neue Modell auf die restlichen 60 Schulen ausgedehnt werden.

So will man und kann man Erfahrungen sammeln, aber auch das stimmberechtigte Volk an eine Neugestaltung der Verhältnisse gewöhnen. 75 Millionen Franken darf die mittlere Etappe kosten, davon werden knapp 22 Millionen Franken für bauliche und infrastrukturelle Anpassungen eingesetzt.

Das Hauptargument für die «Tagesschule 2025» lautet, dass man Familie und Berufstätigkeit besser miteinander vereinbar machen möchte. Flankierend wird argumentiert, dass Zürich die modernste Stadt der Schweiz und eine solche Infrastruktur für ein urbanes Zentrum einfach unverzichtbar sei.

Etwa gleichzeitig hat der Zürcher Kantonsrat eine Revision des Volksschulgesetzes in Angriff genommen. Diese muss eine Lösung für kleinere wie für grössere Gemeinden vorsehen. Das vorgelegte Modell will ermöglichen und nicht verordnen. Die sich anbahnende Lösung bewegt sich auf einem Mittelweg, der weder die  Tagesschule-Turbos noch die Tagesschule-Verhinderer zufrieden stellt.

Auf beiden Ebenen, Stadt und Kanton, war die SVP als einzige Partei eine strikte Gegnerin der Vorlagen. Ohne ausserschulische Mittagspause seien Schüler und Schülerinnen in ein «Hamsterrad» gesperrt, die Eltern würden bevormundet, der Staat dehne ungebührlich seinen Einfluss aus. Die Tagesschule wurde sogar in die Nähe von DDR-Verhältnissen gerückt.

In Basel ist im Prinzip jede Schule eine Tagesschule

Und nun zu Basel: Eine Abstimmung wie in der Stadt Zürich ist da nicht nötig, weil Basel in diesem Entwicklungsprozess bereits deutlich weiter vorangekommen ist und in reichem Mass konkrete Erfahrungen hat sammeln können. Wie viele Tagesschulen gibt es in Basel und wo sind sie? Man kann nicht einzelne Tagesschulen ausmachen und bezeichnen, weil im Prinzip und selbstverständlich alle auf Anmeldung basierende, also nicht gebundene Tagesschulen sind.

Das Urteil über Tagesschulen hängt in hohem Masse von sehr unterschiedlichen Erwartungen der Eltern ab. Im Vordergrund müsste aber das Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Sodann sollte für die Eltern und den Staat das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen. Alle weiteren Aspekte, ob die Hausaufgaben begleitet werden, wie das Essen ist, ob es Rückzugsräume gibt, gehören zum ersten Punkt, es betrifft vor allem die Schüler.

Junge Menschen aus schwachen Familien profitieren besonders, und das ist ein gesamtgesellschaftlicher Profit.

Das Argument, dass die Schulleistungen dank Tagesschulen besser werden, steht offenbar nicht zur Verfügung, wie eine Nationalfondsstudie zeigt. Nicht bestritten werden kann hingegen, dass den Tagesschulen – neben den für Kinder und Eltern rein praktischen Vorzügen – auch eine sozialpädagogische Stärkung zugeschrieben werden kann. Und ebenfalls keine Frage ist, dass junge Menschen aus schwachen Familien besonders profitieren und dies auch ein gesamtgesellschaftlicher Profit ist.

Basel ist leicht früher gestartet als Zürich und hat bereits einen längeren Anmarschweg hinter sich. Einrichtungen zur Tagesbetreuung wurden in der 2006 in Kraft getretenen baselstädtischen Verfassung als Grundrecht und staatlicher Auftrag verankert. Bereits 2005 forderte eine Motion von Grossrätin Sibylle Schürch (SP) den Ausbau der Tagesschulen. Im Schulgesetz wurde 2010 festgehalten, dass ein bedarfsgerechtes, nach pädagogischen Grundsätzen geführtes Betreuungsangebot (Tagesstrukturen) zu gewährleisten sei.

Die Sozialdemokraten wollten mit einer Volksinitiative den langsam in Gang gekommenen Prozess im Auf- und Ausbau von Tagesstrukturen nicht nur beschleunigen. Sie forderten die Realisierung eines anderen Modells innert fünf Jahren: eine obligatorische und flächendeckende, kostenlose Tagesschule. Das hätte den Kanton 50 bis 70 Millionen Franken gekostet und im Schnellverfahren eine enorme Personalaufstockung und bauliche Investitionen erfordert.

Dieser Vorstoss fand nicht einmal bei der rot-grünen Wählerschaft die volle Unterstützung und erfuhr am 13. Februar 2011 mit einem Nein von 63,8 Prozent an der Urne eine deutliche Absage. Inzwischen ist jedoch, wie vom damaligen Erziehungsdirektor Christoph Eymann nach der Abstimmung versprochen, in einem «leistbaren Tempo» vorwärtsgemacht worden.

Positive Effekte in anderen Bereichen

Das seit zehn Jahren so laufende Basler Modell versteht sich als Gesamtschule, in welcher der Unterricht und die Tagesstruktur kombiniert sind, aber nicht von den gleichen Kräften getragen werden. In den Tagesstrukturen sind weniger die Lehrkräfte als sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte tätig. Sie kommen zum Teil von Fachhochschulen, zum Teil vom Erziehungsdepartement selber oder werden in den Kindertagesstätten ausgebildet. Das Zusammenspiel zwischen den beiden Bereichen ist über institutionalisierten Erfahrungsaustausch gesichert.

Nach der Mittagspause sind Nachmittagsbetreuungen (inkl. Assistenz bei Hausaufgaben) möglich, in der Primarschule bis 18 Uhr, in der Sekundarschule bis 17 Uhr. Genutzt wird diese Möglichkeit im Primarbereich zu einem Drittel, im Sekundarbereich zu einem Viertel.

Die Kosten des über den traditionellen Schulunterricht hinausgehenden Service Public (inklusive Ferienbetreuung) stehen mit 24 Millionen Franken im Basler Budget. Das Mittagessen wird an der Primarstufe mit einem Einheitspreis von fünf Franken verrechnet, die Betreuungsstunden kosten die Eltern 5.50 Franken pro Stunde, wobei Verbilligungen möglich sind.

Von einer Minimalbelegung soll nicht abgerückt werden, weil nur diese die angestrebte Qualität der Betreuung gewährleiste.

Kürzlich hat Grossrätin Katja Christ (GLP) in einer Interpellation den Ausbau und eine zusätzliche Flexibilisierung des Angebots gefordert. Sie fragt unter anderem, ob mit einer Öffnung der Schulräume über Mittag die Möglichkeit geschaffen werden könne, dass Eltern, deren Kinder am Nachmittag Schule haben, vom staatlichen Angebot bloss einen Mittagstisch (und damit nur ein Modul) buchen könnten.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/kinderbetreuung-ohne-konzept-basels-angebot-gehoert-aufgeraeumt/

Der Staat sieht sich typischerweise mit gegenläufigen Erwartungen konfrontiert: Einerseits soll er grossflächige Angebote zur Verfügung stellen, andererseits soll er die Möglichkeit schaffen, diese nur punktuell und in gewünschten Varianten zu nutzen – kein Pflichtmenü also, sondern à la carte.

Dem kann man bis zu einem gewissen Grad entsprechen, zugleich sind aber auch Grenzen gesetzt. In der Beantwortung der Interpellation Christ betreffend Kapazität der Tagesstrukturen hat die Regierung dargelegt, dass von einer Minimalbelegung von vier Modulen (bzw. acht Stunden) nicht abgerückt werden soll, weil nur dieses Minimum die angestrebte Qualität der Betreuung gewährleiste.

Das geltende System kann vielleicht weiter optimiert werden. In den vergangenen Jahren ist man schon weit abgerückt von der vorherrschenden Meinung, dass sich der Staat gefälligst auf den klassischen Schulunterricht beschränken soll.

Mittlerweile hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass das Angebot von Tagesstrukturen nicht nur dem privaten Bedürfnis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommt, sondern die Frauenförderung ernst nimmt, dem Arbeitskräftemangel entgegenwirkt, die Nachfrage nach Zuwanderung reduziert, der wirtschaftlichen Belebung dient und das Steuersubstrat vermehrt – womit die Zusatzkosten aufgefangen werden können.

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