Mit einem deutlichen Ergebnis hat der Nationalrat das neue Fernmeldegesetz angenommen. Davon betroffen ist jeder, der mit dem Handy telefoniert oder E-Mails schreibt.
Die Debatte lief bis in den Abend hinein. Überwachung hin, Freiheit her. So diskutierte der Nationalrat über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Am Ende nahm das Parlament das neue Gesetz deutlich mit 110 zu 65 Stimmen an – mit überraschenden Allianzen.
Worum ging es? Mit dem Gesetz sollten Behörden mehr Kompetenzen erhalten, um in Strafverfahren zu ermitteln. Nicht zu verwechseln ist die Vorlage mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG), welches die Kompetenzen des Geheimdiensts anbelangt.
Schlussabstimmung zum Fernmeldegesetz: Zuschauer beobachten die Debatte im Nationalrat. (Bild: Jeremias Schulthess)
Die Strafverfolgungsbehörde darf neu in Computersysteme eindringen – mit sogenannten Staatstrojanern. Und die Telekom-Unternehmen müssen auf Anfrage umfassende Daten zu einem Kunden abliefern – als Vorratsdatenspeicherung (VDS) bezeichnet.
Die Büpf-Kritiker wehrten sich insbesondere gegen diese beiden Punkte, konnten sie jedoch nicht aus dem Gesetz streichen.
Jede Verbindung zum Internet gespeichert
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft jeden, der mit einem Handy telefoniert oder E-Mails schreibt. Swisscom und Co. sind mit dem Gesetzt dazu verpflichtet, die sogenannten Randdaten ihrer Kunden zu speichern: Wo, wann, mit wem und wie lange jemand telefoniert, oder wann eine Person den Computer hochfährt und mit dem Internet verbindet.
Mit den Staatstrojanern kann die Strafverfolgungsbehörde auf fremden Computern eine Software installieren, welche Daten sicherstellen und beispielsweise auf die Computerkamera oder ein Mikrofon zugreifen kann.
alleine in der FDP: @RuediNoser sagte Nein zum #BUEPF @bglaettli meint entäuscht: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer
— DigitaleGesellschaft (@digiges_ch) 17. Juni 2015
Bei der Schlussabstimmung zeigten sich unübliche Allianzen: Teile der SP, Grünen und SVP stimmten dagegen, FDP und CVP grösstenteils dafür.
Es überraschte, dass einige SVP-Politiker Nein stimmten, obwohl diese vor drei Monaten für das NDG waren.
Liebe @SVPch, wie kann man eigentlich für das NDG aber gegen das Büpf sein? Vertraut ihr den Schlapphüten mehr als den Staatsanwälten?
— Jan Flueckiger (@fljan) 16. Juni 2015
In der SP gab es ebenfalls unterschiedliche Positionen. Die Baselbieter Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer sprach sich im Grundsatz gegen das Büpf aus. Daniel Jositsch vertrat hingegen eine klar zustimmende Position zum Büpf. Jositsch ist Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich und sieht in erster Linie Vorteile für Strafverfolgungsbehörden, die sich an die moderne Telekommunikation anpassen müssen.
Referendum wahrscheinlich
«Die Grünen wollen keinen Huscheli-Staat», sagte Grünen-Nationalrat Daniel Vischer. Er sei jedoch gegen das Büpf, da er einen verhältnismässigen Staat wolle und keine flächendeckende Überwachung. Die Grüne Partei war die einzige, die das Büpf geschlossen ablehnte.
Es ist denn auch wahrscheinlich, dass die Grünen ein Referendum ergreifen. Ein Referendum ist deshalb realistisch, weil die Vorratsdatenspeicherung auf zwölf Monate verlängert wurde.