Ab 2018 gelten im Atelierhaus Klingental neue Regeln: so etwa eine Generationendurchmischung und erstmals auch qualitative Anforderungen an die Kunstschaffenden.
Jahrzehntelang wurden die genossenschaftlich organisierten Atelierräume in der ehemaligen Klingentalkirche privilegiert vergeben, obwohl dies den Richtlinien der kantonalen Kulturförderung widersprach. So durften etwa Künstler, die den Zuschlag für einen der Räume bekommen hatten, diesen lebenslang benutzen. Der Mietzins lag dabei mit 19 Franken pro Quadratmeter und Jahr deutlich unter dem Marktwert.
2014 hatte der Kanton angekündigt, dass damit Schluss sein soll und eine neue Vergabepraxis erstellt wird. Nun hat der Regierungsrat diese ausgearbeitet, wie das Präsidialdepartement am Dienstag mitteilte. So soll der überwiegende Teil der Räume künftig nicht mehr unbefristet vergeben werden, sondern mit einer maximalen Mietdauer von sieben Jahren. Der Mietzins hat sich vervierfacht und beträgt neu 80 Franken pro Quadratmeter und Jahr.
Erstmals transparente Beurteilungskriterien
Weil diese Regelung ältere Kunstschaffende benachteiligt, werden acht Ateliers im Sinne einer «Altersförderung» gesondert vergeben. Für diese Räume dürfen sich Künstler über 60 Jahren bewerben, es gelten längere Laufzeiten und kostendeckende Mietzinsen.
Zum ersten Mal gibt es jetzt auch transparente, inhaltliche Beurteilungskriterien für die Vergabe der Räume. Während die Ateliers bis anhin von der Ateliergenossenschaft in Eigenregie vergeben wurden, geschieht dies neu durch ein kantonal bestelltes Gremium. Dabei sollen unter anderem die künstlerische Qualität und Resonanz, sowie die persönliche Motivation des Kunstschaffenden, auf dem Kasernenareal und im Atelierhaus zu arbeiten, berücksichtigt werden.