Notfalls soll das Basler Volk entscheiden

Fümoar zeigt sich kämpferisch: Sollte das Bundesgericht gegen den Verein entscheiden, will der Vorstand eine weitere Volksinitiative lancieren. Das Geld ist schon bereit.

Da war die Welt schon nicht mehr ganz in Ordnung: 2013 hebelte das Bundesgericht das Vereinsmodell von «Fümoar» aus.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Fümoar zeigt sich kämpferisch: Sollte das Bundesgericht gegen den Verein entscheiden, will der Vorstand eine weitere Volksinitiative lancieren. Das Geld ist schon bereit.

«Das war ein gewaltiger Hit!», schwärmte Fümoar-Präsident Mario Nanni an der Generalversammlung in der «Safran Zunft». Er reiste in Gedanken in den Herbst zurück, als eine Initiative der Lungenliga für ein härteres Passivraucher-Gesetz schweizweit abgelehnt wurde. Nanni rechnete aus: «Selbst, wenn kein einziger Raucher mitgestimmt hätte, wäre die Initiative nicht angenommen worden – auch in Basel nicht.» Logische Folge: «Wir haben gewonnen!»

Ob der Verein den laufenden Prozess am Bundesgericht auch gewinnen wird, ist offen. «Das Urteil kann jeden Tag fallen, bis es soweit ist, bleibt uns nichts anderes übrig, als zu warten», sagte Sekretär und Anwalt Thierry Julliard. Vor dem vollen Saal mit den Fümoar-Gästen zeigte er auf, welche juristischen Kämpfe der Verein bereits hinter sich hat – und weshalb er seiner Meinung nach Recht bekommen sollte. Einerseits könnten Arbeiternehmerschutz-Gesetze nur vom Bund erlassen werden. Das widerspreche dem Basler Gesetz, wonach Restaurantmitarbeiter nicht in Räumen bedienen dürfen, in denen geraucht wird. Anderseits macht Julliard eine Diskriminierung gegenüber kleinen Beizen geltend, denen Platz für einen separaten Raucherraum fehle.

Plan B in der Schublade

Dem Verein weht allerdings ein rauher Wind entgegen, wie die bisherigen Gerichtsentscheide zeigen. Daher braucht Fümoar einen Plan B – und Geld. Beides ist vorhanden. «Sollte alles schief laufen, hätten wir genug Geld auf der Seite, um eine neue Volksinitiative zu lancieren», sagte Julliard. Ziel wäre dann, das Basler Gesetz zu Gunsten des Bundesgesetzes aufzuheben. Dieses ist weniger streng als die Basler Variante und gilt in all den Kantonen, die kein eigenes, schärferes Gesetz haben.

Doch noch ist eine solche kantonale Initiative in weiter Ferne und das Geld aus dem Ertrag der Ausweisverkäufe und Mitgliederbeiträge wird andersweitig verwendet. Von der rund halben Million Franken, die der Verein 2012 einnahm, wurde fast ein Fünftel gespendet. Fümoar unterstützt unter anderem Kinderferienlager, die Winterhilfe und den Tierpark Weihermätteli.

An der GV waren sich die anwesenden Wirte einig: «Wir wollen uns weiterhin sozial engagieren.» Die Stimmung kippte erst, als der Vorstand die Wirtemitglieder über Ausschlüsse mancher Beizen entscheiden liess. Grund: Kontrollen eines von Fümoar eingesetzten Kontrolleurs hatten ergeben, dass in den entsprechenden Lokalen nicht wie vorgeschrieben jeder Gast nach einer Fümoar-Karte gefragt wurde. Präsident Nanni hatte die Wirte verwarnt und an der GV betont, wie wichtig korrektes Verhalten sei.

Wirte werfen Wirte raus

Die Wirte hatten also die Wahl: Werfe ich einen Kollegen aus dem Verein – oder nicht? Die Abstimmung fand anonym statt – und endete überraschend: Drei fehlbare Betriebe müssen austreten, nur einer darf bleiben – wenn auch sehr knapp. Es war ein Signal der Beizer, die Regeln ernst zu nehmen. Allerdings war von den 180 Fümoar-Beizern nur jeder sechste an der GV.

Dafür waren die obersten Beizer mit den Wirteverbandsvertreter Joseph Schüpfer und Maurus Ebneter zugegen. Ob der Verband eine allfällige Initiative untertstützen würde, ist noch unklar: «Es gilt, die Bundesgerichtsentscheide abzuwarten und dann eine saubere Auslegeordnung vorzunehmen», sagte Maurus Ebneter. Ein allfälliger Entscheid obliege der Generalversammlung des Wirteverbandes.

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