«Georg Kreis verschwieg Basler Raubkunst-Akte», titelte die «Basler Zeitung» am 18. Januar 2018. Im Untertitel hiess es: «Der Historiker hat in der Bergier-Kommission die Belege für den Kauf der Glaser-Sammlung unter den Teppich gekehrt.» Der Artikel war einer von mehreren zu Curt Glaser und seiner Kunstsammlung, aus der das Basler Kunstmuseum 1933 eine ganze Reihe von Werken gekauft hatte.
Georg Kreis, der bei mehreren Gelegenheiten in der TagesWoche über die Glaser-Debatte geschrieben hat, wurde im BaZ-Artikel vorgeworfen, er habe als Verantwortlicher der Raubkunst-Studie im Rahmen der Untersuchungen der Bergier-Kommission bewusst Informationen zum Kauf der Glaser-Werke unterschlagen. Dagegen reichte der Verein Fairmedia Beschwerde beim Schweizer Presserat ein.
Diese wurde nun teilweise gutgeheissen. «Die ‹Basler Zeitung› hat mit der Feststellung im Artikel vom 18. Januar 2018, Georg Kreis habe die Basler Raubkunst-Akte unter den Teppich gekehrt, Ziffer 1 der ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten› verletzt», schreibt der Presserat. Abgewiesen wurde der zweite Punkt der Beschwerde. Dabei ging es darum, dass die BaZ Kreis als verantwortlich für besagte Raubkunst-Studie bezeichnet hatte.
Georg Kreis selber äusserte sich schon im Januar zu den Anwürfen der BaZ. (ash)