Die Basler Regierung unterstützt im Grundsatz das Anliegen, die Öffnungszeiten der Boulevard-Restaurants und -Bars an der Rheingasse zu verlängern. Dies schreibt sie im Bericht zu einem entsprechenden Vorstoss aus dem Grossen Rat.
Der neue Boulevard Rheingasse kommt an. Zumindest beim Ausgehpublikum. Wenn es die Witterung erlaubt, sind die Tische auf der Strasse bis auf den letzten Stuhl gefüllt. Und das zum Teil weit über die momentan erlaubten Öffnungszeiten bis 22 Uhr von Sonntag bis Donnerstag beziehungsweise 23 Uhr am Freitag und Samstag hinaus.
Das gefällt nicht allen Anwohnerinnen und Anwohnern. Sie haben zwar keine Einsprachen gegen die Einrichtung der Boulevardzonen eingereicht, fühlen sich nun aber, wie verschiedene Medien berichteten, durch die ausgedehnte Nutzung in ihrer Nachtruhe gestört. Die Wirte ihrerseits versuchen, ihre Gäste von der uferlosen Nutzung des Aussenraums abzuhalten. Sie haben aber Mühe, ihre Aussenbereiche bereits um 22 oder 23 Uhr zu räumen.
Öffnungszeiten ausdehnen
Dem Anliegen, die offiziellen Öffnungszeiten auszudehnen, nahm sich SP-Grossrätin Kerstin Wenk an. In einer Motion fordert sie die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24 Uhr an Werktagen und 1 Uhr am Wochenende.
Mit ihrer Forderung stösst die Grossrätin bei der Basler Regierung offensichtlich auf offene Ohren. Allerdings möchte die Exekutive den Vorstoss nicht in der verbindlichen Form einer Motion entgegennehmen – weil das ihrer Ansicht nach rechtlich nicht zulässig wäre. Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, «möchte er sich den Vorstoss aber als Anzug überweisen lassen, da er die inhaltliche Stossrichtung unterstützt».
Anpassung des Boulevardplans
Die Regierung teilt weiter mit, dass sie die zuständigen Amtsstellen bei einer Überweisung des Vorstosses durch den Grossen Rat mit der Überarbeitung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans sowie mit der Anpassung des Boulevardplans beauftragen möchte.
Damit wären die neuen Öffnungszeiten allerdings noch nicht in Stein gemeisselt. Denn gegen das «nutzungsplanerische Verfahren» kann wiederum Einsprache erhoben werden. Somit werde laut Regierung aber garantiert, «dass die Anliegen der Anwohnerschaft angemessen berücksichtigt werden».