Gegen die Neubaupläne einer Zürcher Immobilienfirma an der Elsässerstrasse 1 sind sechs Einsprachen eingegangen. Der Quartierverein setzt sich zudem mit einer Petition für den Erhalt des Restaurants «Da Gianni» ein.
Der drohende Abriss des Restaurants «Da Gianni» an der Elsässerstrasse 1 bewegt das St. Johann. Wie die TagesWoche berichtete, soll die Altbauliegenschaft, in der das italienische Restaurant seit 20 Jahren eingemietet ist, Platz für einen luxuriösen Neubau machen.
Im Kantonsblatt vom 22. Juni wurde ein Abbruchs- und Neubaugesuch für die 537 Quadratmeter grosse Parzelle publiziert (Elsässerstrasse 1 und 3 sowie St. Johanns-Platz). Geplant sind 18 Eigentumswohnungen, eine Gewerbefläche im Erdgeschoss und eine Autoeinstellhalle. Kostenpunkt: 13 Millionen Franken.
Gegen diese Pläne regt sich jedoch Widerstand im Quartier. Gemäss dem Bau- und Verkehrsdepartement sind sechs Einsprachen gegen das Baugesuch der Swiss Finance & Property Investment AG aus Zürich eingegangen (die Einsprachefrist endete vergangenen Freitag). Wie die TagesWoche weiss, hat unter anderem der Neutrale Quartierverein St. Johann Einsprache gegen das Baugesuch erhoben.
Der Quartierverein will den Neubau jedoch nicht nur via Einsprache verhindern, sondern auch mit einer Petition an den Grossen Rat. Die Petition verlangt, dass das Gebäude an der Elsässerstrasse 1, das sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten St. Johanns-Tor befindet, in die Schon- oder Schutzzone aufgenommen wird. Heute steht das Gebäude in der Zone 5a, in der geschlossene, fünfstöckige Bauten möglich sind. Für eine Stellungnahme war der Quartierverein nicht erreichbar.
Viele Reaktionen
Wie Angelina Koch vom Stadtteilsekretariat Basel-West aber sagt, habe der mögliche Verlust des «Da Gianni» grosse Betroffenheit ausgelöst. «Wir hatten viele Reaktionen deswegen aus dem Quartier.» Dies bestätigt auch Martin Moser, Besitzer des «Da Gianni»: «Es gab unzählige Rückmeldungen. Niemand kann verstehen, dass wir weg sollen.»
Seine Gäste hätten die Petition fleissig unterschrieben, sagt Moser. Er zeigt sich weiterhin kämpferisch: «Unser Mietvertrag ist nach wie vor unbefristet und ungekündigt. Gegen eine allfällige Kündigung werden wir uns zur Wehr setzen.»
Ob die Zürcher Immobilienfirma, die das Areal von den jetzigen Besitzern «mit einem befristeten Rücktrittsrecht» erwerben will, ihre Neubaupläne bis 2019 an der Elsässerstrasse 1 verwirklichen kann, wird das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheiden: bei ihr sind die sechs Einsprachen gelandet. «Das Prüfverfahren ist noch im Gange, konkretere Auskünfte können nicht erteilt werden», sagt Anita Staub vom Bau- und Verkehrsdepartement.
Ein langer Rechtsstreit ist nicht ausgeschlossen: Lehnt die Verwaltung die Einsprachen ab und bewilligt das Baugesuch, kann immer noch bei der Baurekurskommission, beim Verwaltungsgericht und als letzte Instanz beim Bundesgericht rekurriert werden.