Noch bevor letzten Oktober in Sissach das Blut floss, wurde andernorts bereits das Messer gewetzt: Tierschützerin Beatrice Pfister reichte kurz vor der Veranstaltung eine Anzeige gegen die öffentliche Metzgete ein, in der sie die Zurschaustellung von Tieren und die hygienischen Bedingungen kritisierte.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft sieht das anders und hat Pfisters Klage nun zurückgewiesen, schreibt die «bz Basel»: Im Vordergrund der Veranstaltung habe die Vermittlung einer alten Tradition gestanden und nicht ein werbender oder finanzieller Zweck.
Die Tierschützerin prüft nun, ob sie ihre Klage bis vor das Bundesgericht weiterziehen will.