Umgestaltung Schaffhauserrheinweg: Erhaltung der Parkplätze hat Vorrang

Parkplätze haben Vorrang: Die Basler Regierung möchte am Schaffhauserrheinweg mittelfristig keine Massnahmen zugunsten von Fussgängern und des Veloverkehrs umsetzen.

Parkplätze gehen vor: Der Schaffhauserrheinweg soll nicht fussgängerfreundlicher werden.

(Bild: Nils Fisch)

Parkplätze haben Vorrang: Die Basler Regierung möchte am Schaffhauserrheinweg mittelfristig keine Massnahmen zugunsten von Fussgängern und des Veloverkehrs umsetzen.

Im letzten Leitartikel von BaZ-Chefredaktor Markus Somm musste sich Hans-Peter Wessels noch als «fröhlicher Autohasser» bezeichnen lassen. Jetzt zeigt der Basler Bau- und Verkehrsdirektor, dass er auch eine andere Seite hat: «Aufgrund der aktuellen Parkierungssituation im Wettsteinquartier sieht der Regierungsrat davon ab, weitere Parkplätze aufzuheben, weshalb vorderhand keine weiteren Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs am Schaffhauserrheinweg machbar sind.» 

Dies schreibt der Regierungsrat im Bericht zu einem Vorstoss von SP-Grossrat Roland Engeler-Ohnemus, der eine entsprechende Umgestaltung des Schaffhauserrheinwegs  angeregt hatte. Der Vorstoss stammt aus dem Jahr 2009 und hat den Grossen Rat und die Regierung bereits mehrfach beschäftigt.

Umgestaltungsprojekt auf Eis gelegt

Ursprünglich rannte Engeler-Ohnemus mit seinem Vorschlag, den Rheinweg in «eine Promenade mit Vorrang für zu Fuss Gehende und Velofahrende» umzugestalten, bei der Regierung offene Türen ein. Sie hatte einen Wettbewerb für die Umgestaltung des gesamten Kleinbasler Rheinufers von der Dreirosenbrücke bis zur Solitude ausgeschrieben und ein Siegerprojekt auserkoren.



Das Siegerprojekt von Hager Partner AG Zürich aus dem Gestaltungswettbewerb aus dem Jahr 2010 ist für viele Jahre auf Eis gelegt.

Das Siegerprojekt von Hager Partner AG Zürich aus dem Gestaltungswettbewerb aus dem Jahr 2010 ist für viele Jahre auf Eis gelegt. (Bild: Hager Partner AG Zürich)

Das war im Dezember 2010. Mit der Zeit liess bei der Exekutive aber der Wille, dem Wettbewerb Taten folgen zu lassen, nach. 2014 teilte die Regierung mit, dass das Umgestaltungsprojekt auf Eis gelegt werde: «Angesichts der finanzpolitisch notwendigen Priorisierung der Investitionen des Kantons sowie angesichts der Tatsache, dass die im Schaffhauserrheinweg liegenden Werkleitungen erst in den Jahren 2030 bis 2035 zu sanieren sind, hat der Regierungsrat beschlossen, die Ausführung des Projekts auf diesen Zeitraum hin zu verlegen.»

Kurzfristige Massnahmen geprüft und verworfen

Der Antrag, den Vorstoss abzuschreiben, fand aber im Grossen Rat keine Mehrheit. Die Regierung musste noch einmal über die Bücher. Und sie versuchte die Velo- und Fussgängerfreunde bei Laune zu halten, indem sie in Aussicht stellte: «Um am Schaffhauserrheinweg dennoch zeitnah – ohne grössere Investitionen – Verbesserungen für die im Anzug erwähnte Zielgruppe der Velofahrerinnen und Velofahrer umzusetzen, hat der Regierungsrat das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, eine Anpassung des heutigen Verkehrsregimes ohne bauliche Massnahmen zu prüfen.»

Diese Prüfung führte nun zum wenig überraschenden Schluss, dass auch eine unaufwendige Verbesserung ohne die Aufhebung von Parkplätzen nicht möglich ist. Und das traut sich das Bau- und Verkehrsdepartement gegenwärtig nicht. Also will es alles so bleiben lassen, wie es ist.

Kompensation nötig oder nicht?

Mit diesem Schluss kommt die Regierung nun aber in Konflikt mit der gesetzlichen Kompensationspflicht bei neu erstellten unterirdischen Quartierparkplätzen. Dieser Ansicht ist zumindest die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rats (Uvek).

Sie stellte in ihrem Bericht zur vieldiskutierten Umgestaltung der Wettsteinallee fest, dass es im Quartier nach dem Neubau von zwei Quartierparkings (bei der Neusiedlung Kinderspital und Warteck 2) einen Überschuss von 5,4 Parkplätzen im Quartier gebe. Sie stimmte dem bereits abgesegneten Umgestaltungsprojekt nur unter der Bedingung zu, «dass die gemäss den geltenden Bestimmungen noch nicht kompensierten Parkplätze andernorts im Quartier aufgehoben werden». Als geeigneten Ort empfahl die Uvek den Schaffhauserrheinweg zwischen Römergasse und Burgweg.

Die Regierung indes ist der Ansicht, dass mit dem Abbau von zehn Parkplätzen die Kompensationspflicht bereits erfüllt sei. Allerdings kann sie sich von dieser Pflicht auch entbinden, «wenn ein Mangel an Privatparkplätzen ausgewiesen ist». Und dieser Mangel ist für die Regierung offenbar klar gegeben.

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