Warten auf das Bundesgericht

In Fümoar-Beizen darf weitergeraucht werden – vielleicht noch zwei Jahre oder länger. Das wird gut eine Woche nach der abgelehnten Lockerungs-Initiative deutlich.

Wer rauchen will, darf noch. Aber nur mit Ausweis! (Bild: Martina Rutschmann)

Nach der Raucherabstimmung bleibt eine Frage offen: Wann passiert was? Im Moment passiert gar nichts. In Fümoar-Beizen darf weitergeraucht werden – vielleicht noch zwei Jahre oder länger.

Gut eine Woche ist er her – und immer noch schimpfen Raucher und Nichtraucher triumphieren. Das Volk hat gewählt; knapp, aber es hat gewählt – und gesagt: Ja, wir wollen das strenge Basler Rauchergesetz behalten. Und Ja, wir wollen eine Sonderregelung.

Klingt absolut, ist es aber nicht: Trotz dem Ja zu rauchfreien Beizen darf in manchen Lokalen weitergequalmt werden – noch eine ganze Weile. Zwar muss der Kanton nun handeln – und das wird er auch: Voraussichtlich im kommenden Frühling wird das Baudepartement den ersten Rekurs-Entscheid fällen, den ersten von Dutzenden. Dennoch: In Fümoar-Lokalen darf trotz allem noch mindestens bis Mitte kommenden Jahres weitergeraucht werden – und vermutlich länger. Das juristische Zauberwort lautet «aufschiebende Wirkung». Diese gilt voraussichtlich, bis sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen wird – ausser, jemand kann eine von Fümoar-Lokalen ausgehende «drohende Gefahr» oder dergleichen geltend machen.

Papierkram – und kein Ende in Sicht

Für den Fümoar-Fahrplan bedeutet das: Erst in zwei Jahren wird ein definitiver Entscheid gefällt. Denn erst dann, oder sogar noch später, wird das Bundesgericht ein Machtwort sprechen. Dieses Machtwort kann das Ende des Vereins Fümoar bedeuteten – muss aber nicht.

Fümoar-Sekretär Thierry Julliard setzt alles daran, dass das Bundesgericht zu Gunsten des Vereins entscheidet. Entsprechend viel Papierkram hat er zu erledigen. Er schreibt derzeit Rekurs an Rekurs, 40 sind es schon, 120 folgen, 900 Seiten Papier sind es bis jetzt, Tausende folgen. Es sind dies die Reaktionen auf die Verwarnungen aus dem Baudepartement. Praktisch jeder betroffene Wirt wehrt sich dagegen.

Abstimmung ändert gar nichts – noch

Ziel ist es, dass Fümoar-Lokale vom Bundesgericht als nicht-öffentlich zugängliche Orte anerkannt werden. Und: «Wir wollen, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass nur der Bund Arbeitnehmerschutz-Gesetze erlassen darf – und nicht die Kantone», sagt Julliard.

In Basel-Stadt ist es aber der Kanton, der sagt: Servicepersonal muss vom Rauch geschützt werden – so wollte es 2008 die Initiative der Lungenliga und so steht es nun im Gesetz. Thierry Julliard hingegen findet, wenn ein Angestellter schriftlich einwilligt, dass er bewusst in einem Raucherlokal arbeitet, sei das in Ordnung. Ausserdem hält er das geltende strenge Basler Gesetz für diskriminierend: «Kleine Lokale haben so gar keine Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten.»

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