Warum sich die Drogenfahnder trotz Ordnungsbussen weiterhin mit Kiffern rumschlagen müssen

Die Fahnder des Betäubungsmitteldezernates haben viel zu tun mit Cannabiskonsumenten. Das bleibt gleich, auch nach der Einführung von Ordnungsbussen für Kiffer.

Weit und breit keine Entlastung in Sicht: Die Drogenfahnder müssen sich auch nach Einführung der Ordnungsbussen mit Kiffern beschäftigen. (Bild: Hans-Joerg Walter)

Die Fahnder des Betäubungsmitteldezernates haben viel zu tun mit Cannabiskonsumenten. Das bleibt gleich, auch nach der Einführung von Ordnungsbussen für Kiffer.

Mehr als ein Drittel aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz in Basel betreffen den Konsum (1324 der 3422 Fälle). Diese Zahl hat der Leiter des Betäubungsmitteldezernates, Thomas Homberger am Dienstagmorgen anlässlich der Präsentation der Kriminalstatistik 2013 bekanntgegeben. Konsumiert wird vor allem Cannabis, in 65 Prozent aller Fälle. Unter all den angezeigten Drogenkonsumenten waren also 861 Kiffer.

Nun trat am 1. Oktober des letzten Jahres eine Gesetzesrevision in Kraft, derzufolge der Konsum von Cannabisprodukten nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern durch eine Ordnungsbusse bestraft werden soll. Für die Kiffer die sie sich erwischen lassen, bedeutet das, dass sie seit Herbst keinen Eintrag ins Strafregister befürchten müssen. Mit einer Busse von 100 Franken hat es sich für sie erledigt.

Kaum Einfluss auf die Statistik 2013

Auf die Kriminalstatistik hatte diese Gesetzesänderung noch keinen Einfluss, wie Homberger erklärt. Zwischen Oktober und Dezember 2013 seien nur gerade 17 Ordnungsbussen wegen Cannabiskonsums ausgesprochen worden. «Es dauert eine Weile, bis sich solche Gesetzesänderungen im Arbeitsalltag umsetzen lassen.» Ausserdem sei der Herbst auch nicht gerade die Saison für das Kiffen im Freien.

Heisst das also, dass der grosse Balken im Diagramm über den «Konsum von Betäubungsmitteln» im nächstem Jahr verschwinden wird?

Homberger verneint entschieden. «Ordnungsbussen können nur in ganz speziellen Fällen ausgesprochen werden.» So muss die Polizei den Täter beispielsweise auf frischer Tat erwischen. Wenn der Polizist den Kiffer also nicht am Joint ziehen sieht, kommt bereits keine Ordnungsbusse mehr in Frage, sondern allenfalls das ordentliche Verfahren wegen unbefugten Besitzes.

«Für uns bleibt der Aufwand mit Kiffern mit dem neuen Gesetz gleich gross.»

Thomas Homberger, Leiter Betäubungsmitteldezernat 

Ausserdem darf der Kiffer nicht mehr als 10 Gramm Cannabis dabeihaben und auch nicht im Besitz anderer Betäubungsmittel sein. Homburger rechnet nicht damit, dass sich die Einführung der Ordnungsbussen auf die Arbeit seines Dezernates auswirken wird. «Für uns bedeutet das neue Gesetz keine Entlastung, davon bin ich überzeugt.» Denn bereits heute würden Fälle von Cannabiskonsum mit minimalem administrativem Aufwand bearbeitet. Zudem würden sichergestellte Cannabisprodukte auch weiterhin in der Aservatenkammer der Staatsanwaltschaft landen, auch dieser Aufwand bleibt also gleich.

Thomas Homberger an der Präsentation der Kriminalstatistik 2013. (Bild: Nils Fisch)

Der wichtigste Grund, warum sich Homberger und seine Ermittler auch künftig mit Kiffern beschäftigen müssen, ist jedoch ein anderer. Die Drogenfahndung beschäftigt sich mit den 861 Fällen von Cannabiskonsum in der Kriminalstatistik nicht deshalb, weil sie auf Kifferjagd ist. Sondern weil die allermeisten dieser Fälle sozusagen «Beifang» aus anderen Ermittlungen sind. «Wenn die Polizei beispielsweise bei den Teilnehmern einer Schlägerei auf Cannabis stösst, dann taucht dies auch bei uns in der Statistik auf», sagt Homberger.

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