Weniger Musik in Basels Strassen

Der baselstädtische Regierungsrat hat am Dienstag die Totalrevision der Verordnung zu Strassenmusik und Strassenkunst verabschiedet. Die neue Verordnung, die Anfang März 2012 wirksam wird, definiert im Wesentlichen neue Zeitfenster für solche Darbietungen und umschreibt den Radius bei Standortwechseln.

Ab März nur noch zu bestimmten Zeiten möglich. (Bild: Keystone)

Der baselstädtische Regierungsrat hat am Dienstag die Totalrevision der Verordnung zu Strassenmusik und Strassenkunst verabschiedet. Die neue Verordnung, die Anfang März 2012 wirksam wird, definiert im Wesentlichen neue Zeitfenster für solche Darbietungen und umschreibt den Radius bei Standortwechseln.

Seit der letzten Verordnungsrevision im Jahre 2010 hatte die Zahl der Reklamationen markant zugenommen, was die erneute Überarbeitung notwendig machte. So ist nun ab dem 1. März 2012 Strassenmusik und Strassenkunst in der Stadt Basel von Montag bis Samstag zwischen 11 Uhr und 12.30 Uhr sowie von 16 Uhr bis 20.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sind solche Darbietungen verboten, mit Ausnahme der verkaufsoffenen Sonntage von 13 bis 18.30 Uhr. Die Darbietungen dürfen neu jeweils erst zur vollen Stunde beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet sein. Zwischen der halben und der vollen Stunde sind Darbietungen verboten. Die Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden an besonders beliebten Spielorten erhalten so auch während der Spielzeiten «Ruhepausen». Überdies lasse sich mit dieser Regelung die Einhaltung der Spielzeiten einfacher kontrollieren, schreibt der Regierungsrat.

Am gleichen Ort darf pro Tag und darbietender Einheit – sie darf maximal vier Personen umfassen – nicht mehr als eine halbe Stunde Strassenmusik oder Strassenkunst dargeboten werden. Der darauf folgende neue Spielort muss ausserhalb der Hörweite des vorangegangenen Spielortes und anderer Darbietungen liegen. Gänzlich verboten ist das Musizieren oder die Darbietung von Strassenkunst an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und direkt vor Boulevard-Gastronomiebetrieben. Die Art der nicht zulässigen Instrumente wurde durch «überlauten Gesang» ergänzt.

Revision trifft «organisierte» Musikergruppen

Die neue Regelung will jene Probleme beheben, die sich aufgrund der Verordnungsrevision vom 18. Mai 2010 ergeben haben. Damals führte Basel-Stadt eine im Vergleich mit anderen Schweizer Städten äusserst liberale Handhabung der Strassenmusik und Strassenkunst ein. Dies machte die Stadt namentlich für «organisierte» Musikergruppen aus osteuropäischen Ländern interessant: Die damals ausgedehnten Spielzeiten erlaubten ihnen trotz Standortwechselpflicht einen «Dauereinsatz».

Dies wiederum führte zu einem markanten Anstieg von Reklamationen und Beschwerden. Im Jahr 2010 riefen 85 Personen wegen Strassenmusik die Einsatzzentrale der Kantonspolizei an, 66 davon in den Monaten Mai bis Dezember. Für das Jahr 2009 zeigt die Statistik 75 Anrufe wegen der gleichen Thematik, im Jahr 2008 waren es gar nur 47 gewesen. Sprunghaft angestiegen ist die Zahl im Jahr 2011: Bis Ende September gingen 144 Reklamationen und Hinweise auf überschrittene Spielzeiten oder zu lautes Strassenmusizieren ein.

Zudem erhielten das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) und das Präsidialdepartement (PD) zahlreiche Schreiben von entnervten Anwohnenden und Mitarbeitenden diverser Geschäfte in der Innenstadt, die in der Statistik nicht erfasst sind. Die meisten Anrufe und Briefe kamen aus der Freien Strasse, aus der Gegend rund um den Marktplatz, den Barfüsserplatz sowie aus der «Steinen».

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