Ein grosses Tier ist gestorben, wohin damit? Unkonventionelle Lösungen bieten sich in der südfranzösischen Provinz.
Wir wollten im Garten ein totes Pferd vergraben. Das darf man nicht. Also eigentlich wollten wir im Garten des Nachbarn ein totes Pferd begraben. Es war sogar seine eigene Idee. Also die des Nachbarn. Jean-Claude liebt seine Pferde. Sie leben im Stall und auf der Weide unmittelbar neben seinem Wohnhaus ein glückliches und absolut stressfreies Pferdeleben. Doch nun war Elise tot und wir alle ratlos.
Elise war ein verfressenes und daher moppeliges, liebenswertes und kinderfreundliches Pony. Sie hatte knapp dreissig Jährchen auf dem Pferdebuckel und trug bis kurz vor ihrem Ableben mit stoischer Gelassenheit unsere pferdebegeisterten Mädchen durch die Landschaft.
Es kam für alle sehr überraschend, dass sie eines Tages Anzeichen von Altersschwäche zeigte und alles, was sie vorne mit ungebremstem Appetit futterte, hinten flüssig die Beine hinunterlief. Den Durchfall bekamen wir nicht in den Griff. Ein paar Tage später musste sie eingeschläfert werden.
Schlussendlich war der Aushub in der geforderten Grösse bereit. Doch wie kam Elise da hinunter? Sie musste vor allem genau so hineinverfrachtet werden, dass die mittlerweile schon starren Beine nicht aus dem Grab herausragten. Einmal drin, konnten wir nichts mehr an der Liegestellung ändern.
Es dauerte eine weitere Stunde, bis wir das arme tote Pony mit einem groben Seil an der Anhängerkupplung des Autos befestigt hatten und über ein breites Brett in das frisch ausgehobene Loch gleiten lassen konnten. Elise rutschte in perfekter Position in ihr ewiges, letztes Bett.
Den Feigenbaum pflanzten wir dann wenig später auch noch. Der Nachbar mit dem Traktor hat sich tags darauf erkundigt, ob wir den Traktor nun bräuchten oder nicht. Monsieur Bancel hatten wir abgesagt. Er hat darauf verzichtet, wissen zu wollen, weshalb er nicht kommen sollte.
Die Geschichte ist mittlerweile verjährt. Sie blieb für lange Zeit unser sehr gut gehütetes Geheimnis. Denn ein Pferd im Garten vergraben darf man nicht. Für die Kinder war es eine grosse Sache. Sie schwiegen darüber all die Jahre wie ein Grab.
Der Abschied vom geliebten Haustier kann gerade für Kinder wichtig sein. In der Schweiz ist die «Bestattung» von Tieren in der Verordnung zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte geregelt. Erlaubt ist gemäss Artikel 25 das Vergraben von einzelnen, kleinen Tieren bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. Es empfiehlt sich dabei 1,2 Meter tief zu graben, sonst besteht die Gefahr, dass das Tier wieder ausgegraben wird. Nicht vergraben werden dürfen Tiere auf öffentlichem Grund sowie in der Nähe von Quellen und Reservoirs mit Trinkwasser sowie auch nicht in Grundwasser-Schutzgebiet.
» Links zum Merkblatt des Tierschutzes sowie zur VNTP und den Empfehlungen zum Ort.