Die Medienmitteilung der beiden Basel kommt etwas kryptisch daher: «Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben entschieden, die im Juni 2017 definierten Eckwerte für den künftigen Kulturvertrag teilweise zu überprüfen», heisst es darin.
Worum geht es und was sind das für Eckwerte?
Im Rahmen seiner Sparanstrengung hat der Kanton Baselland beschlossen, den Kulturvertrag mit dem Stadtkanton auf 2020 zu kündigen und die darin festgehaltenen Beiträge an kulturelle Zentrumsinstitutionen in der Stadt von zehn auf fünf Millionen Franken zu halbieren. Im Gegenzug will Baselland beim neuen Kulturvertrag ab 2021 auf eine Mitsprache bei der Verteilung der Gelder verzichten.
Im Rahmen der Verhandlungen um die Weiterführung des Univertrags – auch dieser unterlag dem Spardiktat aus Liestal – willigte die Basler Regierung ein, die dereinst fehlenden fünf Millionen in der Kulturvertragspauschale zu übernehmen.
Bessere Finanzsituation könnte Geldhahn wieder etwas öffnen
Dieses Entgegenkommen kam aber im Basler Grossen Rat gar nicht gut an. Auch in Liestal meldeten sich Stimmen aus dem SP-Lager, die monierten, das Baselbiet solle angesichts der rosigeren finanziellen Aussichten nicht am maximalen Sparziel festhalten.
Diese Einsicht scheint sich nun auch bei der Baselbieter Regierung durchzusetzen. «Angesichts der verbesserten finanziellen Situation will der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft prüfen, wie weit er dem Kanton Basel-Stadt entgegenkommen kann», sagt die zuständige Regierungsrätin Monica Gschwind auf Anfrage.
Wie weit dieses Entgegenkommen gehen könnte und ob der Baselbieter Beitrag vielleicht gar bei zehn Millionen Franken bleiben wird, konnte Gschwind noch nicht sagen. «Auf Regierungsebene sind wir uns erst einmal einig, dass wir noch einmal über die Bücher gehen», sagt sie. Bis Frühling 2019 stellt sie eine entsprechende Vorlage in Aussicht, «die dann dem Landrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Grossrat des Kantons Basel-Stadt vorgelegt wird».
Die Basler Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann äussert sich auf Anfrage erfreut über den neuen Anlauf bei den Verhandlungen und insbesondere über das in Aussicht gestellte Entgegenkommen des Baselbiets: «Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst das natürlich.»
Auf die Frage, von wem der Anstoss zu diesen Neuverhandlungen gekommen ist, antwortet Ackermann diplomatisch: «Von wem die Initiative ausgegangen ist, kann ich rückblickend nicht mehr sagen.» Die Regierungen der beiden Basel hätten anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. Juni 2018 dieses Vorgehen im Grundsatz beschlossen. «Dem sind gute, konstruktive Gespräche vorausgegangen.»
Wohl der Institutionen im Vordergrund
In der Medienmitteilung wird das Wohl der betroffenen Kulturinstitutionen in den Vorgergrund gestellt. Aktuell sind es 16 Institutionen, vom Theater Basel über das Sinfonieorchester und die Kaserne Basel bis zum Marionettentheater und den Basler Madrigalisten. Wörtlich heisst es in der Mitteilung: «Die Regierungen halten nach wie vor am prioritären Ziel fest, das Bestehen der betroffenen kulturellen Institutionen zu sichern. Für die bisher unterstützten Kulturinstitutionen sollen keine finanziellen Einbussen entstehen.»
Konkret festgehalten ist im Moment, dass der laufende Kulturvertrag um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert wird. Fest steht weiter, dass der neue Vertrag ab 2022 keine Liste von Institutionen mehr enthalten wird: «Mit der Ausarbeitung des neuen Kulturvertrags wird ein Systemwechsel angestrebt, der eine pauschale Abgeltung vom Kanton Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt vorsieht», heisst es in der Medienmitteilung.