Christoph Büchel: Der nächste Skandal des Baslers ist perfekt

Der Basler Künstler Christoph Büchel baute für die Biennale in Venedig eine Kirche zur Moschee um. Diese soll nun von der Stadt geschlossen worden sein.

Bald Geschichte? Der isländische Pavillon, eingerichtet von Christoph Büchel, an der Biennale in Venedig. (Bild: Keystone)

Man hatte ihn schon zum «Favoriten der Biennale» in Venedig ausgerufen: Der Basler Künstler Christoph Büchel, der schon lange in Island lebt und deshalb den isländischen Pavillon bespielt, hat dort eine Kirche in eine Moschee verwandelt.
Es war eine Provokation Büchels, der vielen Europäern noch bestens in Erinnerung ist für seine ebenfalls heiss diskutierte Swingerclub-Installation in der Wiener Secession. Und die Provokation hat gewirkt: Venedig hat italienischen Medienberichten zufolge die «Moschee» am Freitag geschlossen.

Die Kirche – eine kleine Kirche aus dem 10. Jahrhundert namens Santa Maria della Misericordia im Stadtteil Cannaregio – war schon vor Büchels Eingriff profanisiert worden. Büchel versah sie mit allen Insignien einer Moschee und lud zudem die islamische Gemeinde Venedigs dazu ein, sie gemeinsam mit ihm zu bespielen.

Sicherheitsbedenken: Zu viele Leute

Die Verantwortlichen des isländischen Pavillons wie auch die Vertreter der muslimischen Gemeinde sahen Büchels Projekt im Vorfeld  als einen Versuch des Dialogs. Denn Venedig verfügt im Stadtzentrum über keine einzige Moschee. Die Stadt hingegen machte schon vor der Eröffnung der Biennale klar, dass dies eine Ausnahme sei, die nur für die Dauer der Ausstellung gelte.

Venedig prangerte auch an, dass der Pavillon zu einem Ort der Religionsausübung werden solle. Trotz dieser offiziellen Einwände traf sich dort offenbar die muslimische Gemeinde zum Freitagsgebet, was nun zur Schliessung geführt habe. Denn die Freitagsgebete hätten mehr als die erlaubten 90 Personen angelockt.

Die Schliessung der «Moschee» war schon vor ein paar Tagen angedroht worden. Die Organisatoren hatten noch versucht, sich dagegen zu wehren. Sie haben nun 60 Tage Zeit, gegen die Schliessung Einspruch zu erheben.

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