Die «8-Bar» wehrt sich gegen ein Konzertverbot

Die «8-Bar» im Kleinbasel soll nur noch Musik bis zu 77 Dezibel spielen dürfen. Das Konzertlokal wehrt sich.

Striptease zu Playback war den Behörden genehm, Konzerte sind es nicht: Die Kleinbasler «8-Bar» wehrt sich jetzt dagegen. (Bild: Tobias Gees)

Die «8-Bar im Kleinbasel soll nur noch Musik bis zu 77 Dezibel spielen dürfen. Das Konzertlokal wehrt sich.

Lange war Ruhe. Zwei Jahre lang ging keine einzige Lärmklage beim zuständigen Amt für Umwelt und Energie (AUE) ein. Selbst während des Clubfestivals BScene 2012 blieb die «8-Bar» vor amtlichen Verwarnungen verschont. Niemand fühlte sich durch die Blues- und Rock-Konzerte gestört, die neuen und stets geschlossenen Fenster hatten ihren Zweck erfüllt. Entsprechend erstaunt war Geschäftsführerin Sirin Szabo, als sie vor gut einem Jahr brieflich aufgefordert wurde, ein Nutzungsänderungsgesuch beim AUE zu stellen.

Die Behörden hatten festgestellt, dass die Bar in der Rheingasse zwar über eine Bewilligung für ein Animationslokal mit Hintergrundmusik verfügt, es ihr aber nicht erlaubt ist, Livekonzerte durchzuführen. Bevor die «8-Bar» Anfang 2010 zu einem Kulturlokal umfunktioniert wurde, animierten dort Frauen männliche Gäste zu Musik.

«Mir war nicht bewusst, dass es ein so grosser Unterschied darstellt, ob nackte Frauen an der Stange tanzen oder Studenten in Jeans», sagt Sirin Szabo – weshalb sie von sich aus nicht auf die Idee gekommen sei, eine neue Bewilligung zu verlangen. Als die Aufforderung kam, reichte sie ein Gesuch ein, um die Bar künftig auch offiziell als Musiklokal nutzen zu dürfen.

Nicht lauter als 77 Dezibel

Zu ihrem Erstaunen wurde das Begehren wegen «Schutz der Nachbarn» abgelehnt. Bewilligt wurde nur «ein maximaler Innenraum-Schalldruckpegel von 77 Dezibel». Ein Husten ist lauter als die erlaubten 77 Dezibel, ein Gespräch zwischen zwei Erwachsenen ebenso: Beides bewegt sich im Rahmen von über 80 Dezibel.

Das bedeutet, dass in der «8-Bar» streng genommen nur noch sehr leise Musik aus einem kleinen Radio gespielt werden dürfte. Das widerspricht dem Konzept als Kulturlokal, weshalb Sirin Szabo Rekurs gegen den Entscheid eingelegt hat. Bis Ende dieses ­Monats muss sie eine Begründung nachliefern – und den Willen kundtun, wenn nötig bauliche Mass­nahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern und -wänden in Angriff zu nehmen. Sie sagt: «Zu ­einer Kulturstadt gehören nicht nur Ausstellungen, sondern auch Livekonzerte.»

Diese hatten allerdings auch nach der Eröffnung der «8-Bar» nie für Ärger gesorgt: Die drei Klagen aus der Nachbarschaft, mit der die «8-Bar» sonst ein sehr gutes Verhältnis pflegt, waren alle auf zu laute Musik ab CD oder sprechende und lachende «8-Bar»-Gäste auf der Strasse zurückzuführen.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 15.03.13

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