Maurus Ebneter macht sich Sorgen. Der Vertreter des Wirteverbands Basel-Stadt sagt: «Bisher sorgten wir uns wegen Lärmklagen von Nachbarn. Doch bald droht vielen Bars, Pubs und Lokalen mit gelegentlichen Anlässen eine weitere Gefahr.»
Ebneters Sorge gilt der neuen Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG), die 2019 in Kraft treten wird.
«Da kommt was ganz Gefährliches!»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) spricht zwar nur von einer «Präzisierung des Regelungsbedarfs» und geringfügigen Anpassungen der bisherigen Schallverordnung, die schon heute zu den strengsten der Welt gehört. Doch Ebneter findet: «Leider fallen nicht nur Änderungen geringfügiger Natur an, obwohl das so suggeriert wird. Da kommt was ganz Gefährliches!»
Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Neuerungen. Am meisten fürchtet Ebneter die neue Pflicht, bei sämtlichen elektroakustisch verstärkten Veranstaltungen ab 93 Dezibel Schallaufzeichnungen durchführen zu müssen. Bisher besteht diese Pflicht nur für Veranstaltungen, bei denen der Durchschnitt für länger als drei Stunden über 96 Dezibel liegt.
Als Vergleich aus der Praxis: Das Gesprächslevel in einer gut gefüllten Bar liegt bei 90 Dezibel, mit etwas Hintergrundmusik und steigendem Alkoholpegel schraubt sich der schnell auf über 93 Dezibel. Drei Dezibel mehr entsprechen einer Verdoppelung des Schalldruckes.
Die Verordnung verlangt von Wirten hochpräzise Messgeräte, die heute nur spezialisierte Staatsbeamte haben.
Verschärft wird das neue Limit von 93 Dezibel durch die zusätzliche Auflage, ausschliesslich Messgeräte einzusetzen, welche der Messmittelverordnung entsprechen. Bisher genügten selbst für die lauteste Veranstaltungskategorie bis 100 dB pro Stunde günstigere und einfach zu bedienende Handmessgeräte.
Im Bericht heisst es dazu: «Das Messgerät muss geeicht sein und kalibriert werden. Bei grossen Höhen- oder Temperaturunterschieden ist darauf zu achten, dass das Messgerät unter denselben Bedingungen kalibriert wird, bei denen gemessen wird.» Nicht nur technisch schwierig. Denn ausser bei im Vorfeld ausverkauften Konzerten weiss man selten, wie viele Leute kommen werden.
Die geforderten Geräte kosten zudem mehrere Tausend Franken und sind teuer im Unterhalt, da sie regelmässig geeicht werden müssen. Dies ist vor allem für kleinere Veranstalter, Bars, Lokale und Kulturvereine mit gelegentlichen Musikanlässen oder Quartierfeste ein grosses Problem.
Diese neu georderten Geräte brauchen ausserdem die fachgerechte Bedienung von Experten, wie sie nur bei den kantonalen Lärmschutzfachstellen oder Akustikbüros zu finden sind. Künftig sollen jedoch nicht nur unqualifizierte Personen messen, sie müssen auch noch präziser messen als die Spezialisten heute. Denn in der Praxis wird bisher mit einem Toleranzbereich von 2 Dezibel gerechnet, wie einem Schreiben des Tiefbauamtes Zürich zu entnehmen ist: «Bis auf Weiteres ist bei verdeckten Messungen von einer Unsicherheit von 2 dB(A) auszugehen.»
Trotzdem soll nach der neuen Verordnung plötzlich ein grösserer Kreis von Personen – neuerdings zusätzlich auch die Musiker und die Tontechniker – für Übertretungen auch strafrechtlich haftbar gemacht werden können.
Damit wird der Veranstalter zu einem Handlanger der eigentlich verantwortlichen Kontrollbehörden. Eine Funktion, die bislang staatlichen Stellen vorbehalten war und es aus rechtsstaatlichen Überlegungen ganz genereller Natur auch künftig sein muss.
Auf die Anfrage der TagesWoche an das BAG, ob der Gewinn an Messgenauigkeit die massiven Mehrkosten und den Mehraufwand für Veranstalter rechtfertigt, antwortet Mediensprecher Daniel Dauwalder:
«Bisher gibt es keine Anforderungen an die Messgeräte der Veranstalter. Das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS hat aber festgestellt, dass sogar als Klasse 2 verkaufte Messgeräte (ohne Zulassung und nicht geeicht) sehr grosse Messunsicherheiten aufweisen können. Im Sinne des Gesundheitsschutzes ist es gerechtfertigt, Anforderungen an die Messgeräte der Veranstalter zu stellen, da mit diesen Geräten ja die gesetzlichen Schallpegel sichergestellt werden müssen.»
Auf die Frage, ob es unter dem bisherigen, von Veranstaltern akzeptierten und praktizierten Gesetz, bei Kontrollmessungen der Behörden so viele Übertretungen gab, dass nun auf Überwachung umgestellt wird, konnte das BAG weder Zahlen noch konkrete Antworten liefern. Wie gross die Abweichungen bei den bisher verwendeten Handmessgeräten im Vergleich zu den neu geforderten sind, kann das Amt nicht sagen.
Warum gibt es beim Schall, anders etwa als bei der Geschwindigkeitsmessung im Verkehr keinen Toleranzbereich? Dazu sagt das BAG:
«Sowohl die bestehende SLV wie auch der Entwurf V-NISSG äussern sich nicht über die Messgenauigkeit und damit auch nicht über die Tatsache, wie mit Messunsicherheiten umzugehen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Messunsicherheit weder zu Gunsten der Besucher noch zu Gunsten des Veranstalters angesetzt werden wird. Im Moment gilt daher der von der Kontrollbehörde gemessene Wert.»
Fazit: Will man in Zukunft sichergehen, muss man für Veranstaltungen am besten gleich staatlich anerkannte Experten buchen. Denn die wären dann bei Übertretungen haftbar. «Die Miete des Gerätes und der Lohn des Mess-Experten überstiegen für eine Hochzeit wohl die Gagen für Bands und DJ», befürchtet Ebneter. Wobei es in der Realität wohl kaum soweit kommen dürfte: «Die zuständige Vollzugsbehörde wird in vielen Fällen schlicht sagen können, man erfülle die Messpflicht nicht, weshalb es künftig keine Bewilligung mehr gebe.»
Die Gastroverbände kritisieren viele weitere Punkte als weder praxisgerecht noch plausibel oder verhältnismässig.
Auch Musik- und Kulturverbände machen mobil
Doch nicht nur die Gastronomie läuft Sturm gegen die Verordnung, auch andere Berufs- und Kulturverbände kritisieren die V-NISSG harsch. Die Stellungnahmen von Musikschaffenden, Veranstaltern und Akustikexperten sowie der Fachschule für Tontechnik in Zürich beklagen dasselbe.
«Besonders irritierend ist, dass der erläuternde Bericht zum Vernehmlassungsverfahren suggeriert, dass nur Änderungen geringfügiger Natur anfallen. Dabei handelt es sich um eine irreführende, die effektiven Änderungen und Tatsachen beschönigende Formulierung», wettert etwa der Verband Schweizer Musikschaffender Sonart.
Dabei enthält das V-NISSG einen Punkt, der alle elektronisch verstärkt Musizierenden eigentlich freuen müsste. «Die einzige neue Pflicht ergibt sich für Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit unverstärktem Schall über 93 dB(A). Diese müssen neu für das Publikum gratis Gehörschütze verteilen, was zu geringen Mehrkosten führt», steht im Bericht des Bundes.
Sogar an der Fasnacht müssten Warnhinweise angebracht und Gehörschutz verteilt werden.
Die Gleichstellung von unverstärktem und elektronisch verstärktem Schall wäre nichts als gerecht. Denn der Bericht hält fest: «Hohe Schallpegel stellen ein Risiko für unheilbare Gehörschäden dar, unabhängig von deren Quelle und davon, ob sie als angenehm oder unangenehm empfunden werden.»
Anders gesagt: Lärm ist Lärm. Das heisst, das künftig im Theater, in der Oper, bei Klassikkonzerten sowie Alphörnern an Schwingfesten Gehörschutz verteilt werden muss – sogar an der Fasnacht müssten Warnhinweise angebracht und Gehörschutz verteilt werden, wie in der Vorlage dann ausgeführt wird.
Wobei die Guggenmusiker gemäss dem BAG-Bericht ausser Kategorie laufen:
«Obwohl Veranstaltungen mit nicht elektroakustisch verstärktem Schall vielfach einen mittleren Schallpegel von über 100 dB(A) erreichen, ist eine Gleichbehandlung gegenüber Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall nicht möglich. Dies kann man anhand eines Beispiels verdeutlichen: Einer Guggenmusik kann man nicht vorschreiben leiser zu spielen, damit sie unter einen mittleren Schallpegel von 100 dB(A) kommt.»
Wieso der Schlagzeuger einer Band in derselben Beiz unter 100 Dezibel bleiben muss, während der Perkussionist einer Gugge anscheinend nicht gebremst werden kann, erklärt Mediensprecher Dauwalder:
«Die Problematik des lauten Schlagzeugers ist uns bewusst. Erreicht ein unverstärktes Schlagzeug im Publikumsbereich 100 dB, herrscht in den meisten Fällen auch eine für Konzerte ungeeignete Raumakustik vor (schallharte Wände, kleiner Raum, niedrige Decke). Die Raumakustik lässt sich aber mit relativ einfachen und kostengünstigen Massnahmen erheblich verbessern, was dann auch dem Tontechniker erlaubt einen besseren und kontrollierteren Mix zu machen und die 100 dB einzuhalten.»
Ob eine Raumvergrösserung, um dann bessere Wände und Decken einbauen zu können, wirklich so günstig ist, lässt die Antwort offen. Dafür liefert das BAG weitere handelsübliche Dämpfungsmöglichkeiten für das Schlagzeug und erklärt, dass auch «gute Becken, Felle, Snare» einen Einfluss auf die Lautstärke haben.
Bleibt die Frage, warum man auch Guggen nicht mit Kissen und Dämpfern leiser machen kann. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage der ungleichen Behandlung von Musikern, was eine kulturelle Wertung und schliesslich auch einen Eingriff ins künstlerische Schaffen darstellt.
Dafür fehlt der Fachgruppe, welche die Gesetze verschärfte, wohl das nötige Wissen oder Gehör. Denn gemäss BAG waren bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen keine Experten aus Kultur oder Gastro beteiligt, nur Vertreter der kantonalen Behörden, «die im Bereich der Schall- und Laserverordnung an der Front (im Vollzug) tätig sind.»
Ein technokratischer Entwurf
Die neue Schallschutz-Vorlage wurde Mitte Februar 2018 veröffentlicht und ist bis Ende Mai in der Vernehmlassung. Das entspricht der Prüfungsfrist auf sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz für «Vorhaben von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite», wie der Bund das Verfahren erklärt.
Die zuständigen Behörden tun besser daran, auf die massiven Einwände der Fachleute aus der Praxis hören. Denn herausgekommen ist ein technokratischer Entwurf, der nicht mal die Frontleute aus Basel-Stadt überzeugt.
So wollte Matthias Nabholz, Leiter des Amtes für Umwelt und Energie, das hier für Schallkontrollen verantwortlich ist, den Fragenkatalog der TagesWoche nicht beantworten, weil sich das Amt prinzipiell nicht zu einer Vorlage in Vernehmlassung äussert.
Überzeugt scheint man vom neuen V-NISSG jedoch nicht. Denn so viel sagt Nabholz dann doch: «Wie gross der Mehraufwand aufseiten Behörde sein wird, hängt von der endgültigen Version ab. Wir gehen davon aus, dass die heutige Version nochmals angepasst wird.»