Vom Gehörschutz zum Überwachungsstaat

Der Bund übertreibt es komplett: Die schärferen Massnahmen zum Lärmschutz sind bevormundend und praxisfern.

Als die eidgenössische Schall- und Laserverordnung 1996 eingeführt wurde, war sie das weltweit strengste Regelwerk für Konzertveranstaltungen. Mit der Überführung in die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) will das Bundesamt für Gesundheit auch einige «Präzisierungen» und «geringfügige Anpassungen» vornehmen.

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Das heisst: Der Bund will die Schrauben noch viel stärker anziehen – und er überdreht dabei.

Elektrisch verstärkter Schall scheint derzeit die grösste Gefahr für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu sein. Und darum soll bei solchen Anlässen künftig überall mit Messgeräten auf Labor-Level gemessen und so bewiesen werden, dass man innerhalb der Limiten bleibt. 

Das ist etwa, als würde jedem Auto ein Fahrtenschreiber eingebaut, der –präziser als handelsübliche Tachos – jede Gesetzesübertretung ohne Toleranz misst und festhält. 

Nicht einmal die Chemieindustrie muss sich an solch strenge Kontrollauflagen halten, wie es Gastro- und Kulturbetriebe nach den Vorstellungen des Bundes ab 2019 müssten. Doch ohne dieses rigorose Regime der Selbstkontrolle wären all die Betriebe, Konzerte und Veranstaltungen die neu ins Fadenkreuz der Kontrollbehörden geraten,  gar nicht zu überwachen. 

Wer sich gewollt an Veranstaltungen über 93 Dezibel begibt, wird über die Gefahren informiert und erhält gratis Gehörschutzpropfen. Das hat sich in den letzten 20 Jahren etabliert. Die Propfen sind omnipräsent und werden genutzt. Die Leute schützen ihr Gehör, so wie sich heute auch kaum noch jemand ohne UV-Schutz in die Sonne legt.

Die Selbstverantwortung macht Sinn, auch weil die Empfindlichkeit des Gehörs gemäss Experten von Person zu Person variiert. Die individuelle Verletzlichkeit des Gehörs beeinflusst etwa, ob der Schall positiv oder negativ empfunden wird. Einfluss haben auch Müdigkeit, Stress, Rauchen, Alkohol, eine Erkältung, Dehydrierung oder die Luftqualität. Auf all diese Faktoren kann man kein Messgerät kalibrieren. Auch darum ist Eigenverantwortung die beste Lösung. 

Prävention und Warnung mündiger Kultur- und Gastro-Nutzer wäre eine pragmatische und praxisgerechte Lösung. 

Besuchern von unverstärkter Musik wird dieser Umgang mit Schall zugetraut. Auch wenn man bei klassischen Orchestern genauso Plexiglasscheiben oder Schluckwände aufstellen könnte, wie es heute bei verstärkten Konzerten manchmal der Fall ist. Doch dort kommen Klang-, Kultur- und Konzerterlebnis vor Bevormundung der Bürger.

Prävention und Warnung mündiger Kultur- und Gastro-Nutzer wäre auch für Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter Musik eine pragmatische, finanzierbare und praxisgerechte Lösung. Denn entgegen den Vorstellungen des Bundes ist es in vielen oft bespielten Räumen fern jeder Realität ein unverstärktes Schlagzeug ohne massive Einbussen der Klangqualität für Künstler wie Publikum unter 100 Dezibel zu drücken. Ein Konzertverbot wäre realistischer als die vorgeschlagene Verordnung.

Der Bund muss beim Schallschutz nochmals massiv über die Bücher und dabei nicht jene Labor-Akustiker beurteilen lassen, welche Messgeräte für Konzerte am geeignetsten sind, die am Ende die empfohlenen Geräte an ihrem Institut eichen dürfen.

Bis am 31. Mai läuft die Vernehmlassung. Und eigentlich reichen die Eröffnungssätze der Stellungnahmen vieler betroffener Verbände, inklusive jenen von Akustikexperten: «Mit der heutigen Schall- und Laserverordnung liegen breit akzeptierte und technisch umsetzbare Bestimmungen vor. Aus unserer Sicht spricht nichts gegen eine Überführung der bestehenden Regeln in die V-NISSG.» Neue, schärfere Regeln braucht es nicht.

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