17 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten dürfen bleiben

17 der insgesamt 55 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, die wegen einer rechtswidrigen Aufenthaltsbewilligung die Schweiz hätten verlassen müssen, können aufatmen. Sie können aufgrund einer Härtefallregelung in Basel bleiben.

Für einen Teil der Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten – hier bei einem Auftritt im Hof des Rathauses – endet die Geschichte um ihre nicht gesetzeskonformen Aufenthaltsbewilligugen mit einem Happy End. (Bild: Dominique Spirgi)

17 der insgesamt 55 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, die wegen einer nicht gesetzeskonformen Aufenthaltsbewilligung die Schweiz hätten verlassen müssen, dürfen aufatmen. Sie können aufgrund einer Härtefallregelung in Basel bleiben.

Der Fall oder besser die Fälle haben für ziemlich viel Aufmerksamkeit gesorgt: Im Oktober des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass 55 Musikerinnen und Musikern aus Drittstaaten – also nicht EU- oder Efta-Ländern – in Basel nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligungen erteilt wurden. Die Folge dieser Aufdeckung: Sie müssen ihren Arbeits- und Wohnort Basel und die Schweiz verlassen – ein Verdikt, das breite Solidaritätsaktionen ausgelöst hat.

Für 17 Betroffene endet diese Geschichte nun aber mit einem Happy End: Auf Ansuchen des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements lässt das Bundesamt für Migration hier die Härtefallregelung gelten, wie das Amt für Wirtschaft mitteilt. Das heisst, dass diese Musikerinnen und Musiker neu eine gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiter in Basel wohnen und arbeiten dürfen.

Schon länger in Basel

«Bei den 17 Musikerinnen und Musikern kann die Härtefallregelung angewendet werden, weil sie sich schon seit mehreren Jahren in Basel befinden, sich hier eingelebt haben und ihnen ohne ihr eigenes Verschulden nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligungen erteilt wurden», präzisiert Hansjürg Dolder, Leiter des Amts für Wirtschaft.

Im Durchschnitt arbeiten diese Musikerinnen und Musiker bereits vier Jahre in Basel. Hier ansässig sind sie aber schon länger. «Sie haben bereits ihr Studium in Basel absolviert, sodass sie insgesamt um die zehn Jahre in Basel gelebt haben dürften», sagt Dolder weiter. 

Schicksal der anderen Betroffenen bleibt offen

Weiterhin offen ist das Schicksal der restlichen 38 von der Ausweisung bedrohten Musikerinnen und Musikern. Sie befinden sich noch nicht so lange in Basel, sodass bei ihnen die Härtefallregelung nicht angewendet werden kann. «Diesen Musikerinnen und Musikern, die die Schweiz eigentlich bereits hätten verlassen müssen, haben wir eine Übergangsfrist bis Ende August 2015 gewährt», sagt Dolder. Mehr könne das Amt für Wirtschaft von sich aus nicht tun.

Die Basler Behördenvertreter haben sich aber mit den zuständigen Stellen des Bundes in Verbindung gesetzt mit dem Ansinnen, ob für sie allenfalls eine Sonderregelung gefunden werden könnte. «Ein Entscheid kann aber nur auf Bundesebene gefällt werden», sagt Dolder.

Lockerung der strengen Kriterien

«Wir haben Grund zur Hoffnung, dass noch nicht alle Türen zugeschlagen sind», sagte der Basler SP-Nationalrat Beat Jans Ende Januar, als im Basler Rathaus eine Petition für den Verbleib der Musikerinnen und Musiker eingereicht wurde. Die Hoffnungen zielen darauf, dass der Bund auf Verordnungsebene die strengen Kriterien für eine Aufenthaltsbewilligung für Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten grundsätzlich lockern würde.

Um eine Spezialisten-Aufenthaltsbewilligung erhalten zu können, müssen die Betroffenen aktuell mindestens eine 75-Prozent-Anstellung vorweisen können. Das ist für hoch spezialisierte Musikerinnen und Musiker, die in den meisten Fällen verschiedene Auftragsverhältnisse haben, ein Ding der Unmöglichkeit.

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