73 Jahre nach Hiroshima zögert die Schweiz, Atomwaffen zu ächten

Weltweit gedenken die Menschen des ersten Atombombenabwurfs. In der Schweiz will der Nationalrat ein globales Verbot von Atomwaffen, doch der Bundesrat laviert.

Im Gedanken an die erste Atombombe lässt eine kleine Japanerin in der Nähe des Friedensdenkmals in Hiroshima Laternen ins Wasser.

Am 6. und 9. August werden wie jedes Jahr Gedenkzeremonien zum Abwurf der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki durchgeführt. Hitze, Druckwelle, Strahlung: Von vielen Menschen blieb vor 73 Jahren nur noch der Schatten an der Wand übrig, bei anderen verdampfte die oberste Hautschicht.

100’000 Menschen starben auf einen Schlag, über 150’000 später. Die Hiroshima-Bombe ist so etwas wie eine Grundwährung nuklearer Sprengkraft geworden; heute gibt es zahlreiche Bomben, die mehr als das tausendfache Potenzial haben.

Die Sonderbarkeit kollektiver Ängste

Am Montag, 8.15 Uhr Ortszeit, dem Zeitpunkt, als 1945 ein US-Bomber die erste im Krieg eingesetzte Atombombe mit dem Namen «Little Boy» über Hiroshima abwarf, legten die Menschen dort (und an vielen Orten in der Welt) eine Schweigeminute ein.

Es mag zynisch wirken, aber die Erklärung des Bürgermeisters Kazumi Matsui bewegte sich im Rahmen des Üblichen: Sein Land solle eine führende Rolle in der internationalen Gemeinschaft einnehmen und durch «Dialog und Kooperation eine Welt ohne Atomwaffen» schaffen.

Kollektive Ängste sind etwas Sonderbares: oft sonderbar in ihrem überrissenen Ausmass, wenn sie da sind; und zuweilen auch sonderbar, weil sie kaum vorhanden sind, obwohl es durchaus Grund dazu gäbe. Für die erste Variante steht zum Beispiel der Erfolgsfilm «The Day After» von 1983, der die bereits vorhandenen Ängste bediente und steigerte.

Für die andere Variante steht der Film unserer Gegenwart. Das tatsächlich existierende Atomwaffenarsenal ist zurzeit nicht auf seinem Radar. Allfällige Sorgen beschränken sich auf die ambitionierten Pläne der potenziellen Nuklearmächte Nordkorea und Iran oder auf den Schwarzmarkt für hoch angereichertes Uran oder Plutonium, den Ausgangsstoffen für den Bau von Atombomben.

«Endzeit-Waffen»

Die meisten Menschen können, auch wenn ihnen die atomare Gefahr in angemessener Weise Angst macht, wenig gegen die Bedrohung tun. Die beschränkten Möglichkeiten sollten aber niemanden daran hindern, wenigstens das zu tun, was man kann. Dazu gehört die Unterstützung des Atomwaffen-Verbotsvertrags, dem vor einem Jahr, im Juli 2017, 122 der 193 UNO-Mitglieder zugestimmt haben.

UNO-Generalsekretär António Guterres sprach bei der Eröffnung der Zeremonie von einem «Meilenstein». Heute würden weltweit immer noch rund 15’000 Nuklearwaffen – «Endzeit-Waffen» – existieren. Sobald 50 Staaten nach der landesinternen Gutheissung den Vertrag offiziell unterschrieben (ratifiziert) haben, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Das ist, da inzwischen gegen 70 Unterschriften vorliegen, der Fall.

Biologische und chemische Waffen, Landminen und Streumunition sind verboten – Atombomben nicht.

Die treibende Kraft hinter dem Abkommen ist ein unter dem Kürzel Ican (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) agierender Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen (NGO), der auch in der Schweiz eine Niederlassung unterhält. In Anerkennung ihrer Bemühungen wurde der Ican im vergangenen Jahr der Friedensnobelpreis verliehen.

Die Organisation weist auf den nicht zu rechtfertigenden Widerspruch hin, dass biologische und chemische Waffen, Landminen und Streumunition verboten sind, nicht aber Atombomben, obwohl ihre Zerstörungskraft um ein Vielfaches grösser ist.

Der auf den Weg gebrachte Vertrag verbietet Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen. Die Befürwortung eines solchen Abkommens ist derart einleuchtend, dass vor allem die Gründe für die Ablehnung interessieren müssen.

Nicht erstaunlich ist, dass die Atommächte selber bei der allfälligen Abschaffung ihrer Arsenale nicht mitmachen, obwohl bloss ein stufenweiser Rückbau angedacht ist.

Doch da gibt es auch die treuen Verbündeten. Deutschland wäre durchaus interessiert an einem Abzug der in seinem Land und anderswo in Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen. Es will aber dem Umstand Rechnung tragen, dass Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im strategischen Konzept der Nato eine Rolle spielen. Selbst Japan, das einzige Land, das bisher Opfer von Atombombeneinsätzen geworden ist, unterstützt das Abkommen nicht – wohl aus Rücksicht auf die USA.

Der Bundesrat hat Klärungsbedarf

Und die Schweiz? Sie hatte im Juli 2017 in der UNO-Versammlung dem Vertrag zugestimmt, der Bundesrat lässt sich nun aber für die Ratifikation viel Zeit. Im Dezember 2017 hat darum Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE), Sohn des früheren IKRK-Präsidenten Cornelio Sommaruga, mit einer Motion die Regierung aufgefordert, den Atomwaffenverbotsvertrag «so schnell wie möglich» zu unterzeichnen und darum diesen «umgehend» dem Parlament zur Genehmigung der Ratifikation vorzulegen.

Der Bundesrat war grundsätzlich voller Anerkennung. Er betonte die Übereinstimmung der Zielsetzungen, und erklärte, das Nuklearwaffenverbot sei ein Schritt in die richtige Richtung, entspreche grundsätzlich zentralen Interessen und Werten der Schweiz und so weiter und so fort.

Umso erstaunlicher, dass die Regierung dem Antrag dann doch nicht entsprach. Ihre Antwort vom Februar 2018 mündete in die Feststellung, dass in gewichtigen technischen, rechtlichen und politischen Fragen «noch Klärungsbedarf» bestehe und darum noch eine «vertiefte Beurteilung» des Abkommens nötig sei.

«Basler Mehrheit» für Atomwaffenverbot

Der Nationalrat jedoch folgte dem bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung der Motion nicht und stimmte am 5. Juni 2018 mit einer Mehrheit von 52,9 Prozent im Sinne des Motionärs. In der Region Basel mag es besonders interessieren, wie sich ihre Deputierten verhalten haben.

Heutzutage lässt sich das leicht prüfen. Von den fünf Stimmen des Stadtkantons fiel (wenig überraschend) einzig diejenige der SVP negativ aus. Von den sieben Stimmen des Landkantons äusserten sich drei ablehnend: die beiden der SVP und diejenige der FDP. Unter den zustimmenden Stellungnahmen ist erfreulicherweise auch diejenige der Präsidentin der aussenpolitischen Kommission, Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP).

Der Vertrag würde Atomwaffen nicht über Nacht zum Verschwinden bringen, aber ihnen die Legitimität entziehen.

Der Bundesrat hatte wie andere Regierungen seine Zurückhaltung damit begründet, dass gewisse Verpflichtungen nicht verifizierbar seien und das neue Abkommen bestehende Standards, Instrumente oder Foren wie zum Beispiel den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (den Non Proliferation Treaty, NPT) schwächen könnte. Ausführungen, warum und inwiefern dies der Fall sein könnte, blieb er schuldig.

Ganz anders sehen dies das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Anfang Juni gelangten IKRK-Präsident Peter Maurer und SRK-Präsidentin Annermarie Huber-Hotz kurz vor der Abstimmung im Nationalrat mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit: Die Schweiz müsse sich bei der Entscheidung über diesen Vertrag von der Menschlichkeit, den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts und der humanitären Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen leiten lassen.

Der Vertrag würde die Atomwaffen gewiss nicht über Nacht zum Verschwinden bringen, schreiben sie weiter, er entziehe ihnen aber die Legitimität und diene als Abschreckungsmittel gegen ihre weitere Verbreitung. «Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags sendet ein Staat das klare Signal aus, dass solche Waffen nicht annehmbar sind.»

Verantwortung und Gesinnung im Gleichgewicht

In dieser Auseinandersetzung zeigen sich einmal mehr die beiden Seiten der Schweiz: die zurückhaltende, bedächtige, vorsichtige und die beherzte, bekennende, engagierte Seite. Ist das der alte Gegensatz von Real- und Idealpolitik?

Wir könnten uns an eine bekannte Unterscheidung erinnert fühlen. Der Soziologe Max Weber legte in seinem 1919 gehaltenen Vortrag «Politik als Beruf» dar, dass nach zwei unterschiedlichen Prinzipien gehandelt werden könne: Das eine orientiert sich an Moralvorstellungen und wird als Gesinnungsethik bezeichnet, das andere bedenkt die Folgen und wird als Verantwortungsethik bezeichnet. Im politischen Alltag wird letztere Haltung gerne als die vernünftigere und anspruchsvollere gegen erstere als die billigere und emotionale Haltung ausgespielt.

Max Weber hat nicht einen Typ bevorzugt. Er hat sich vielmehr auf den Standpunkt gestellt, dass politisch Handelnde die Aufgabe hätten, eine Balance zwischen Verantwortungsethik und Gesinnungsethik zu finden.

Beifügen kann man, dass eine Form von Idealpolitik durchaus auch Realpolitik sein kann und ernste Beachtung einer bestimmten Gesinnung auch eine Form ist, Verantwortung wahrzunehmen. Im Herbst ist der Ständerat am Zug. Hoffentlich folgt er dem Nationalrat.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/ein-preis-gegen-die-gedankenlosigkeit/

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