Adieu Wirtepatent: Regierungsrat schlägt Anpassung vor

Die Basler Gastroszene soll attraktiv bleiben. Um dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, schlägt der Regierungsrat vor, ein paar alte Zöpfe abzuschneiden.

Andere Kantone haben es längst abgeschafft, jetzt ist das Wirtepatent auch in Basel-Stadt angezählt.

Das Basler Gastgewerbegesetz ist erst seit 2005 in Kraft, vorher galt für die Gastronomie das Wirtschaftsgesetz. Trotzdem sind einige Punkte darin veraltet. Diese nicht mehr zeitgemässen Regelungen will die Regierung loswerden und schickt eine Teilrevision des Gesetzes in Vernehmlassung.

Mit der Abschaffung des Wirtepatents, also des Fähigkeitsnachweises, sollen die Hürden für den Einstieg in die Gastronomie gesenkt werden. Auch ohne Patent könne die Einhaltung von Hygienestandards sichergestellt werden, wie sich in den Kantonen Zürich und Zug zeige, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Aus dem Gesetz streichen will sie auch die Anwesenheitspflicht für Bewilligungsinhaber. Diese sei «mit den heutigen Formen der Gastronomie nicht mehr vereinbar». Gestärkt werden soll dafür die Selbstverantwortung der Gastrounternehmer. Sie sollen anderen Berufsgruppen gleichgestellt, sprich: nicht wie bis anhin stärker kontrolliert werden als diese.

Auch das «Wirten im Bagatellbereich» soll liberalisiert werden. «Mini-Gastroangebote» in Lebensmittelläden sollen künftig ohne Bewilligung betrieben werden können, wenn sie Lebensmittelrecht unterstehen. Alternativ kann sich der Regierungsrat vorstellen, den bewilligungsfreien Betrieb an eine maximale Fläche von 80 Quadratmetern (inkl. Aussenbereich) zu binden. Für beide Versionen gilt: Es darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Die Teilrevision des Gastgewerbegesetzes soll «überregulierende, unglückliche Stolpersteine» beseitigen und mit «liberalen Rahmenbedingungen» zu einer «attraktiven, qualitätsvollen und innovativen Gastronomie im Kanton Basel-Stadt» beitragen. Die öffentliche Vernehmlassung läuft bis 29. Juni.

Den Bericht zur Vernehmlassung finden Sie hier (PDF zum Download).

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