Eine 28-jährige Afghanin wird nun doch eingebürgert. Sie hatte beim Basler Appellationsgericht erfolgreich gegen den negativen Entscheid der Bürgergemeinde rekurriert.
Beim zweiten Anlauf hat es geklappt: Eine Afghanin erhält nach langem hin und her doch noch den Schweizer Pass. Die Bürgergemeinde der Stadt Basel hat heute Nachmittag ein entsprechendes Einbürgerungsgesuch der 28-jährigen Frau mit 22 gegen 5 Stimmen gutgeheissen. Dies sagt SP-Bürgergemeinderätin Danielle Kaufmann auf Anfrage der TagesWoche.
Die junge Afghanin kam 1999 im Alter von 16 Jahren alleine als Asylbewerberin in die Schweiz. Dies, weil ihre Familie offenbar von den Taliban bedroht wurde. Im Januar 2008 stellte sie ein Einbürgerungsgesuch. Im Juni 2010 wurde dieses jedoch vom Bürgergemeinderat – auf Antrag der Einbürgerungskommission – abgelehnt. Grund für den Entscheid: Die Bürgergemeinde warf der Frau vor, dass sie zweimal unter falschen Angaben eine Reisebewilligung nach Pakistan erschlichen und damit die Migrationsbehörden hintergangen habe.
Den Negativentscheid wollte die Afghanin allerdings nicht auf sich sitzen lassen – sie reichte Rekurs beim Appellationsgericht ein. Mit Erfolg: Das höchste Basler Gericht machte den negativen Entscheid der Bürgergemeinde rückgängig – eine Premiere. Laut einem Bericht der «Basler Zeitung» überzeugte der Entscheid der Bürgergemeinde das Gericht weder formal noch inhaltlich. So fehle eine ausformulierte Begründung, die den «üblichen Standards» entspreche. Zudem sah das Gericht den Vorwurf der Täuschung nicht bestätigt. Somit hätte der Afghanin das Bürgerrecht nicht verweigert werden dürfen, fand das Appellationsgericht. Denn andere Gründe für einen Negativentscheid gebe es nicht: Die Afghanin spreche gut Deutsch und sei bestens integriert. Mit dem Gerichtsentscheid landete das Gesuch der Afghanin wieder beim Bürgergemeinderat. Und dieses Mal winkte das 40-köpfige Gremium das Gesuch durch.