AKW-Risiken dürfen kein Betriebsgeheimnis sein: Fessenheim-Betreiberin zu Transparenz verpflichtet

Die Electricité de France und die französische Aufsichtsbehörde ASN behandeln Abschätzung und Auswirkung von AKW-Risiken als Betriebsgeheimnisse. Jetzt sollen sie alle betreffenden Daten von Fessenheim offenlegen.

Abschaltung wieder und wieder verschoben: Kernkraftwerk Fessenheim.

Das hat die Komission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (Cada) in Paris beschlossen. Sie gibt damit einem Antrag des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) statt. 

Die Kraftwerkbetreiberin Electricité de France (EDF) hat auf entsprechende Anfragen des Atomschutzverbands wiederholt nur mit stark geschwärzten und unvollständigen Dokumenten geantwortet. 

So bedeckt hielten die EDF Angaben zu Fessenheim-Risiken in der Vergangenheit.

Laut einer Mitteilung des Verbands seien auch die Fragenkataloge, die seit der Kernschmelze von Fukushima 2011 an die Aufsichtsbehörde ANS gerichtet worden seien, bis heute nie zufriedenstellend beanwortet worden. So sei nach wie vor unklar, welche Wassermengen das Notkühlsystem bei einem Zwischenfall bereitstellen könnte. 

Zum Risiko einer Dampfexplosion im Fall einer Kernschmelze würden EDF und ANS sich widersprechende Aussagen machen und relevanten Fragen ausweichen. Tras schliesst daraus, dass «die Sicherheit der Anlage von Fessenheim keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen entspricht». 

Die Cada hat nun geurteilt, dass die «Bestimmungen des Umweltgesetzes zum Ziel haben, einen hohen Grad an Transparenz zu gewährleisten», wie das Büro der Pariser Anwältin von Tras schreibt. Die Komission habe mit ihrem Entscheid bestätigt, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben sei, einzuschätzen, ob und in welchem Masse sie ionisierender Strahlung ausgesetzt ist oder sein könnte.

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