Alles, was Sie über die «Atomausstiegs-Initiative» wissen müssen

Entstanden ist sie nach dem Super-GAU in Fukushima 2011: die Atomausstiegsinitiative der Grünen. Am 27. November kommt sie vors Volk. Fünf Fragen und Antworten zum geordneten Ausstieg.

«Ich bedaure, dass die Initiative nicht zurückgezogen wurde», sagt Bundesrätin Doris Leuthard.

(Bild: Jonas Grieder)

Entstanden ist sie nach dem Super-GAU in Fukushima 2011: die Atomausstiegsinitiative der Grünen. Am 27. November kommt sie vors Volk. Fünf Fragen und Antworten zum geordneten Ausstieg.

Am 27. November stimmt die Schweiz über die «Atomausstiegsinitiative» der Grünen ab. Wird die Initiative angenommen, müssen Beznau I und II sowie Mühleberg bereits 2017 abgeschaltet werden. Gösgen ginge 2024 vom Netz, Leibstadt 2029. Die Initiative hat derzeit gute Chancen an der Urne: Gemäss einer SRG-Trendumfrage befürworten 57 Prozent der Abstimmenden das Volksbegehren.

Nichts mit der Initiative anfangen kann Bundesrätin Doris Leuthard. Sie sei enttäuscht darüber, dass das Volksbegehren nicht zurückgezogen worden sei, sagte Leuthard am Mittwochabend an einer Veranstaltung der Handelskammer beider Basel in Muttenz. Wir trafen die Bundesrätin zu einem kurzen Interview und präsentieren fünf Fakten, die Sie über die Initiative wissen sollten. 

Was unterscheidet die «Atomausstiegsinitiative» von der Energiestrategie 2050 des Bundes?

Ein Detail, aber ein grosses: Im Vergleich zur Energiestrategie des Bundes wollen die Initianten eine maximale AKW-Laufzeit von 45 Jahren in der Bundesverfassung verankern. Das bedeutet einen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2029. Den Befürwortern ist vor allem das 47-jährige AKW Beznau – weltweit das älteste in Betrieb – ein Dorn im Auge. Das Risiko sei nicht mehr tragbar, sagen sie.

Für die Gegner der Initiative rund um Doris Leuthard ist nicht das Alter eines Kernkraftwerks, sondern dessen Sicherheit für die Fortführung des Betriebes ausschlaggebend. Deshalb wird in der Energiestrategie 2050, in der der Bund seine Ziele zur Energieversorgung auflistet, keine Maximal-Laufzeit für die Kernkraftwerke definiert: Erst wenn die Sicherheit von der Aufsichtsbehörde Ensi nicht mehr gewährleistet werden kann oder sich der Betrieb ökonomisch nicht mehr lohnt, soll abgeschaltet werden.

Würden die AKW vor ihrem «natürlichen Ende» vom Netz genommen, hätte das Entschädigungsforderungen der Betreiber in dreistelliger Millionenhöhe pro Kraftwerk zu bedeuten, warnt Leuthard. Diese würden auf den Steuerzahler zurückfallen.

Was die beiden Interessengruppen aber eint: Neue Kernkraftwerke wollen beide nicht bauen.

Wie kann der Betrieb des AKW Beznau noch verantwortet werden?

Ist mit dieser Initiative die Stromversorgung von 1,6 Millionen Menschen gefährdet?

Kommt auf die Netzinfrastruktur an. Wenn die Initiative angenommen wird, müssten Beznau 1 (das schon seit einem Jahr still steht), Beznau 2 und Mühleberg schon nächstes Jahr vom Netz. Ein Drittel des AKW-produzierten Stroms würde der Schweiz somit fehlen. Dieser Engpass könne in naher Zukunft noch nicht durch alternativ erzeugte Energie beseitigt werden – da sind sich sowohl Befürworter als auch Gegner der Initiative einig. Deshalb muss der notwendige Strom aus dem angrenzenden Umland importiert werden. Und hier scheiden sich die Geister: Reicht die Kapazität, um den importierten Strom zu transformieren oder nicht?

Was bedeutet «geordneter Atomausstieg» denn überhaupt?

Für Befürworter und Gegner der Initiative zumindest nicht dasselbe. Denn sowohl in der Energiestrategie 2050 als auch im Initiativtext ist vom «geordneten Atomausstieg» die Rede. Für die Gegner braucht es für einen geordneten Ausstieg vor allem genügend Zeit, um die benötigte Infrastruktur für erneuerbare Energien zu bauen. Für die Initianten ist ihr Weg der «geordnete»: so schnell wie möglich, um das Chaos von möglichen Notabschaltungen oder das Risiko von Unfällen gering zu halten.

Welche Konsequenzen hat die Energiestrategie 2050 für die Region Basel?

 

Die Parolen der Parteien

 

Ja Nein Stimmfreigabe
Grüne CVP  
SP FDP  
GLP    
EVP    
     
     
   


Die SVP beschliesst ihre Abstimmungsparolen erst an der Delegiertenversammlung am 29. Oktober.

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