Seit acht Jahren arbeiten die beiden Basel und der Landkreis Lörrach im Gesundheitswesen zusammen. Nun zeigt ein Bericht: Es zieht mehr Deutsche zur Behandlung in die Schweiz als umgekehrt. Und dabei werden verschiedene Angebote genutzt.
Seit 2007 existiert zwischen den beiden Basel und dem Landkreis Lörrach das Pilotprojekt «grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutschland–Schweiz im Gesundheitswesen». Das Projekt ermöglicht Patientinnen und Patienten aus beiden Ländern, sich zulasten der obligatorischen Krankenversicherung in einer Klinik im Nachbarstaat behandeln zu lassen.
Wie aus einem aktuellen Monitoringbericht des Basler Gesundheitsdepartements hervorgeht, nutzen Patienten aus den beiden Ländern die grenzüberschreitende Freizügigkeit höchst unterschiedlich. Dies sowohl zahlenmässig als auch, was die Art der Behandlungen betrifft.
Hohes Ungleichgewicht im Patienten-Grenzverkehr
- Im Stichjahr 2013 meldeten die Lörracher Spitäler 765 Behandlungen von Patienten aus der Schweiz, während die Basler Spitäler Daten zu 8721 Behandlungen von Patienten aus dem Landkreis Lörrach lieferten.
- Patienten aus den beiden Basel nutzten fast ausschliesslich (97,6 Prozent) Rehabilitationsangebote mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 17,4 Tagen, während sich drei Viertel der deutschen Patienten in Basel ambulant behandeln liessen.
Grundsätzlich wären 90 Prozent der Versicherten aus Basel-Stadt und 85 Prozent aus Baselland berechtigt, sich zulasten der Krankenversicherung in einer deutschen Vertragsklinik behandeln zu lassen. Aber nur neun Prozent von ihnen nehmen dieses Angebot in Anspruch. Entsprechend tief sind die Gesamtkosten. Im Jahr 2014 betrugen sie 810’000 Franken.
Bad Bellingen und Bad Krozingen an der Spitze
Auf deutscher Seite nehmen insgesamt zwölf Kliniken in sieben Orten am Pilotprojekt teil, wobei es klar favorisierte Standorte gibt: Rund drei Viertel der Patientinnen und Patienten liessen sich in den Rehakliniken in Bad Bellingen behandeln. An zweiter Stelle folgen die Angebote in Bad Krozingen mit einem Anteil von rund 20 Prozent.
Während Deutschland die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einer dauerhaften Anpassung der Krankenversicherungs-Gesetzgebung untermauerte, wurde in der Schweiz vorerst nur eine befristete Regelung geschaffen, die bislang zweimal verlängert wurde – aktuell bis 2018.
Wie das Basler Gesundheitsdepartement mitteilt, soll das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so angepasst werden, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit künftig in allen Grenzregionen dauerhaft möglich sein wird. Die Vision sei, «eine Einheit der Grenzregion Basel/Lörrach im Bereich der Gesundheitsversorgung zu realisieren», schreibt das Departement in einer Medienmitteilung.