Mit einer Petition setzten sich Anwohner gegen eine Ausdehnung der Boulevardzeiten in der Rheingasse zur Wehr. Die Basler Regierung indes steht verlängerten Öffnungszeiten im Grundsatz wohlwollend gegenüber.
Die Hochsaison für den Boulevard Rheingasse in Basel ist vorbei. Noch sind nicht alle Tische von der Strasse weggeräumt, aber viel Betrieb entwickelt sich an ihnen zumindest zu Nachtzeiten nicht mehr. Das war im warmen und trockenen Sommer 2015 anders. Der Boulevard Rheingasse wurde ausgesprochen rege genutzt. Viel zu rege, finden einige Anwohnerinnen und Anwohner.
Sie haben sich zur losen Interessengemeinschaft Anwohner Rheingasse zusammengeschlossen und Unterschriften für eine Petition «für eine vernünftige Boulevardisierung der Rheingasse» gesammelt. 500 sind zusammengekommen. Am Mittwoch übergab eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern die Unterschriftenbögen der Präsidentin der Petitionskommission des Grossen Rats, Brigitta Gerber.
Gegen Verlängerung der Öffnungszeiten
Die Unterzeichner der Petition wehren sich gegen eine Ausdehnung der Öffnungszeiten auf dem Boulevard Rheingasse, wie sie in einem Vorstoss der SP-Grossrätin Kerstin Wenk gefordert wird. «Durch eine Erweiterung der Öffnungszeiten würde aus dem Wohngebiet für den Mittelstand ein Tummelfeld für laute Nachtschwärmer», heisst es in der Petition.
«Die Motion von Frau Wenk hat uns aufgeschreckt», sagte Urs Zschokke vom Petitionskomitee bei der Übergabe der Unterschriftenbögen. Dies nicht ohne Grund, denn die Regierung steht dem Vorstoss inhaltlich wohlwollend gegenüber. Sie will ihn aus rechtlichen Gründen zwar nicht in Form einer verbindlichen Motion entgegennehmen, sehr wohl aber als «Anzug», der mehr Entscheidungsspielraum gewähren würde.
Kompliziertes Verfahren
Und dieser scheint nötig zu sein: Um nämlich die Forderung nach einer Verlängerung der Öffnungszeiten von heute 22 auf 24 Uhr an Werktagen und von 23 auf 1 Uhr an den Wochenenden zu erfüllen, müssten sowohl der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) als auch der Boulevardplan abgeändert werden. Darüber hinaus wäre auch noch ein spezieller Nutzungsplan für die Rheingasse nötig, wie die Regierung schreibt. Und auch dann kämen die Boulevard-Gastronomen nicht um eine Einzelfallprüfung in einem ordentlichen Bewilligungsverfahren herum.
Wenn der Regierungsrat nun bemerkt, dass er die Entwicklung in der Rheingasse begrüsse, heisst dies also noch nicht allzu viel. «Sehr optimistisch und ohne Erhebung von Einsprachen und Rechtsmitteln gerechnet, könnten auf diese Weise die Öffnungszeiten auf die Saison 2016 bis 23, beziehungsweise 24 Uhr erweitert werden und ab 2017, wie von den Motionärinnen und Motionären gewünscht, bis 24, beziehungsweise 1 Uhr», schreibt sie.
Das ist fürwahr «sehr optimistisch». Denn die aktuelle Petition dürfte mit Sicherheit nicht das letzte Mittel sein, das die lärmgeplagten Anwohner gegen die Ausdehnung der Boulevardzeiten ergreifen werden.