Auch die Nebeneinkünfte der alt Regierungsräte werden unter die Lupe genommen

Die Basler Regierung will nicht nur ihre eigenen Nebeneinkünfte von der Finanzkontrolle untersuchen lassen, sondern auch diejenigen der alt Regierungsräte und der Kantonsangestellten. Betroffen sind sechs ehemalige Exekutivmitglieder. Das Baselbiet nimmt derweil auch die Ruhegehälter von alt Regierungsräten in den Fokus.

Untersucht werden nun auch ehemalige Regierungsräte und Kantonsangestellte. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Basler Regierung will nicht nur ihre eigenen Nebeneinkünfte von der Finanzkontrolle untersuchen lassen, sondern auch diejenigen der alt Regierungsräte und der Kantonsangestellten. Betroffen sind sechs ehemalige Exekutivmitglieder. Das Baselbiet nimmt derweil auch die Ruhegehälter von alt Regierungsräten in den Fokus.

Die Basler Regierung will nach der Honorar-Affäre von Carlo Conti Transparenz. Sie hat an ihrer Sitzung vom Dienstag den Auftrag an die Finanzkontrolle, die Deklaration der Nebeneinkünfte zu überprüfen, konkretisiert, ausgeweitet und verabschiedet. Massgeblicher Zeitraum für die Überprüfung sind gemäss Mitteilung die Jahre 2004 bis 2013.

Die Exekutive hatte bereits letzte Woche entschieden, die Finanzkontrolle einzuschalten. Damals war allerdings nur von amtierenden Regierungsmitgliedern die Rede. Nun will sie auch, dass die Nebeneinkünfte ehemaliger Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte unter die Lupe genommen werden.

Die Finanzkontrolle wird den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 untersuchen. Dies entspreche der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Bücher, heisst es in der Mitteilung.

Ergebnisse vor Ostern

Die Überprüfung erfolgt in zwei Etappen: In der ersten Etappe wird die Deklaration der Nebeneinkünfte der gegenwärtigen Regierungsmitglieder im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2013 untersucht. In der zweiten Etappe werden auch die ehemaligen Regierungsmitglieder und die Kantonsangestellten in die Überprüfung miteinbezogen. Erste Ergebnisse sollen vor Ostern 2014 vorliegen. Anschliessend will die Regierung informieren. Die Resultate der zweiten Untersuchung werden voraussichtlich nach den Sommerferien vorliegen.

Gemäss Lohngesetz dürfen Regierungsräte und Kantonsangestellte 20 000 Franken der Nebeneinkünfte für sich behalten; von allem, was darüber hinausgeht, sind 95 Prozent für den Kanton bestimmt.

Regierungspräsident Guy Morin sagt: «Wir wollen mit dieser Untersuchung Klarheit und Transparenz herstellen. Die Öffentlichkeit hat Anrecht auf nähere Informationen.» Eine Nervosität bei seinen Mitarbeitenden (beispielsweise bei Kantons- und Stadtentwickler Thomas Kessler) spürt Morin wegen der Untersuchung offenbar nicht. «Es wäre aussergewöhnlich, wenn jemand Nebeneinkünfte über 20’000 Franken hat», so Morin. 

Von der Untersuchung betroffen sind folgende ehemalige Regierungsräte. Barbara Schneider (SP), Ralph Lewin (SP), Hanspeter Gass (FDP), Jörg Schild (FDP), Ueli Vischer (LDP) und Hans Martin Tschudi (DSP).

Regierung BL hat Entschädigungen 2013 an Kanton überwiesen

Gleichzeitig mit der Basler hat auch die Baselbieter Regierung über ihre konkreten Massnahmen aus der Honorar-Affäre informiert. Wie Regierungspräsident Urs Wüthrich mitteilt, wird die Regierung noch diese Woche einen Experten beauftragen, allfällige Rückforderungsansprüche des Kantons aufgrund des Revisionsberichts der Finanzkontrolle zu prüfen. Er soll unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsgrundlagen und Rechtssprechung «die Angemessenheit der Entschädigungen» definieren.

Die Regierungsräte verzichten wie angekündigt ab 1. Januar 2014 auf sämtliche Entschädigungen zugunsten der Staatskasse (mehr dazu im Interview mit Urs Wüthrich). Die ausbezahlten Beträge von 2013 haben die Regierungsräte an die Staatskasse weitergeleitet. Sie sollen von der Finanzkontrolle auf Vollständigkeit geprüft werden, sobald alle Abrechnungen vorliegen.

Regelung für Ruhegehälter von Regierungsräten soll revidiert werden

Angepasst werden soll das Reglement auch für «alle dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft unterstellten Mitarbeitenden». Die Mitarbeiter sollen alle Honorar, Spesen und Sitzungsgelder, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Funktion stehen, künftig auch dem Kanton überweisen.

Diesen Schritt hatte die Regierung bereits im Dezember angekündigt. Nun wurde mitgeteilt, dass die Finanzdirektion den Auftrag erhält, eine entsprechenden Revision des Personalgesetzes vorzubereiten. Die Entschädigungsregelungen sollen so nicht nur von «verschiedenen Unklarheiten» befreit werden, sondern auch zeitgemäss gestaltet werden. Die Finanzkontrolle hatte beide Punkte in ihrem Bericht kritisiert.

Die Diskussion um angemessene Entschädigungen hat aber auch auf den Ruhestand der Regierungsräte einen Einfluss. Der Regierungsrat plant im Zuge der laufenden Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) eine Revision des Reglements der Ruhegehälter von Regierungsräten. «Dabei sollen die Erkenntnisse aus der aktuellen Diskussion über die Angemessenheit von Anspüchen gebührend berücksichtigt werden», heisst es in der Mitteilung.

Regierungspräsident Urs Wüthrich sagt auf Nachfrage es ginge darum, dass bisherige Reglement an dasjenige der anderen Mitarbeitenden im Kanton «anzunähern». Zur Diskussion stehe dabei unter anderem der Punkt, dass ein Regierungsrat nach 12 Jahren im Amt Anspruch auf ein volles Ruhegehalt hat, unabhängig seines Alters. Die entsprechende Vorlage soll dem Landrat «voraussichtlich bis Herbst 2014» vorgelegt werden.

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