Die Basler Regierung hat die Verwendung der Lotteriegelder ausgeweitet: Auch kommerzielle Veranstaltungen kommen in den Genuss beträchtlicher Finanzhilfen. Ob das rechtens ist, untersucht nun die Aufsichtsbehörde Comlot.
Auch dieses Jahr zeigt sich die Basler Regierung grosszügig gegenüber der Baloise Session. 100’000 Franken erhält die kommerzielle Konzertreihe in der Basler Messe, weil das Festival als Schwerpunktprojekt eingestuft wird. Jeder Franken, den die Baloise Session Gewinn abwirft, landet in den Taschen der Veranstalter.
Gleichwohl attestiert die Regierung der Veranstaltung einen gemeinnützigen Charakter, denn der «Anlass gehört von seiner Grösse, Qualität und medialen Ausstrahlung her zu den bekanntesten nationalen Musikfestivals und stösst auch im Ausland auf grosse Relevanz», versucht Sabine Horvath, Leiterin des Standortmarketings, wortreich die Gemeinnützigkeit dingfest zu machen.
Einleuchten muss das nach der Revision der Swisslos-Verordnung nicht mehr. Nachdem die Verwendung der Lotteriegelder für allerlei Zweckfernes in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik ausgelöst hatte, senkte die Regierung unter der Federführung des Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) die Vergabeschranken.
Neuerdings können sogenannte Schwerpunktprojekte mit Beträgen von 100’000 Franken und mehr bedacht werden, auch wenn sie kommerzielle Interessen verfolgen und die üblichen Bewilligungskriterien nicht erfüllen.
Abklärungen sind im Gang
Ob die Verordnung mit den strengen Bundesgesetzen und der Rechtsprechung des Bundesgerichts kompatibel ist, überprüft nun die Lotterie- und Wettkommission Comlot, wie sie auf Anfrage bestätigt. Man habe «ein Dossier eröffnet» und prüfe gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz die Rechtmässigkeit der Basler Verordnung.
Bereits im letzten Jahr intervenierte die Comlot in Basel, nachdem Lottogelder für die Verabschiedungsfeier der Wehrmänner gesprochen worden waren. Man habe Basel-Stadt damals empfohlen, sagt Comlot-Direktor Manuel Richard, sich an die Definition der Gemeinnützigkeit des Bundes zu halten. Demnach gilt eine Tätigkeit als gemeinnützig, «wenn sie ohne Erwerbsabsicht und in uneigennütziger Weise zum Vorteil einer unbestimmten Anzahl von Personen ausgeübt wird».
Die Comlot hielt Basel-Stadt dazu an, nur Projekte oder Teile davon zu finanzieren, «welche tatsächlich gemeinnützigen Zwecken» dienen. Das Schweizer Lotteriegesetz verbietet grundsätzlich Lotterien, ausgenommen solche auf kantonaler Ebene, die wohltätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Ohne Verfügungsgewalt
In der neuen Basler Verordnung, die vorgängig nicht der Comlot vorgelegt wurde, sieht man das Ganze nicht so eng: «Beiträge an gewinnorientierte Institutionen gelten als gemeinnützig, wenn die Unterstützung eines Projekts im Interesse der Allgemeinheit liegt.» Mit diesem Grundsatz könnte sogar Novartis für die Erforschung eines neuen Medikaments Lottogelder zugesprochen erhalten.
Sollte die Comlot zum Schluss kommen, die Basler Verordnung verletze übergeordnetes Recht, kann sie Empfehlungen abgeben, Verfügungsgewalt hat sie keine. Im schlimmsten Fall kann sie mit dem Entzug der Lizenz drohen.