Basel möchte Sans-Papiers nach Genfer Vorbild entgegenkommen, aber …

Die Basler Regierung hat die Aufnahmekriterien für Sans-Papiers nach dem Genfer Vorbild vereinfacht. Allerdings müssen die Betroffenen nach wie vor mit einer Verzeigung wegen illegalen Aufenthalts rechnen. 

Die Basler Regierung möchte den Sans-Papiers entgegenkommen, die SVP will das Gegenteil.

Das war deutlich: Mit einem Zweidrittelsmehr überwies der Grosse Rat im vergangenen Sommer einen Vorstoss, der gut integrierten Sans-Papiers den Schritt zu einem legalen Aufenthalt im Kanton erleichtern will. Vorbild war der Kanton Genf, der mit dem Pilotprojekt namens «Papyrus» «seinen» Sans-Papiers den Schritt in die Legalität wesentlich erleichtert hatte.

Jetzt teilt die Regierung mit, dass sie der Forderung nachgekommen sei. «Die Kriterien in Basel-Stadt für die Erteilung von Härtefallbewilligungen wurden so angepasst, dass sie nun de facto der (liberalen) Genfer Praxis entsprechen», schreibt sie in einer Medienmitteilung.

Mit der Legalisierung kommt die Verzeigung

Zu diesen Kriterien gehören unter anderem der Nachweis des Aufenthalts in der Schweiz von mindestens fünf Jahren für Familien mit Kindern oder zehn Jahren für Einzelpersonen und Paare ohne Kinder. Ausserdem müssen die Betroffenen hier sozial und wirtschaftlich gut integriert sein.

Das Ganze hat aber auch eine Kehrseite: «Entgegen den Wünschen der Anlaufstelle für Sans-Papiers und anders als der Kanton Genf sieht das Migrationsamt keine Möglichkeit, von einer Verzeigung wegen illegalen Aufenthalts abzusehen», schreibt die Regierung weiter. Hierfür müsste das Bundesgesetz geändert werden. «Sollte eine momentan hängige gerichtliche Überprüfung dieser Praxis zu einem anderen Schluss kommen, würde dies in Basel-Stadt bei künftigen Fällen berücksichtigt.»

Nationalratskommission fordert härtere Gangart

Beim Bund zeichnet sich inzwischen eine härtere Gangart gegenüber Sans-Papiers ab. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will den Sans-Papiers den freien und vor allem anonymen Zugang zu Sozialversicherungen und zu Schulen versagen. Mit anderen Worten: Keine Krankenkasse sollte Sans-Papiers versichern, und Lehrer müssten Schulkinder ohne legalen Aufenthaltsstatus den Behörden melden. So steht es in einer Motion der Kommission, die vom Baselbieter SVP-Nationalrat Thomas de Courten präsidiert wird.

Der Bundesrat ist klar gegen diese Verschärfungen, die er als kontraproduktiv bezeichnet. Sie widersprächen dem Versicherungsobligatorium nach Bundesgesetz und dem kantonal geregelten Schulobligatorium.

Die Basler SVP will ebenfalls härter durchgreifen lassen. Sie nimmt die Vorschläge der Nationalratskommission auf und fordert in einer Motion im Grossen Rat eine kantonale Meldepflicht für «alle kantonalen Amtsstellen und Amtspersonen».

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